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Mehr Schutz für Bankkunden bei Kontoüberziehung

Kreditraten und strengere Prüfungen sollen Überschuldung verhindern

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Mehr Schutz für Bankkunden bei Kontoüberziehung

Bankkunden, die ihr Konto übermäßig überziehen, sollen künftig besser vor Zwangsvollstreckungen geschützt werden. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Banken einen Dispositionskredit nicht mehr fristlos kündigen dürfen, sondern eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten müssen. Damit soll Kunden mehr Zeit eingeräumt werden, ihre finanzielle Situation zu regeln.

Zudem sieht der Entwurf vor, dass Banken verpflichtet werden, Kreditnehmern bei einer drohenden Zwangsvollstreckung ein Angebot zur Rückzahlung der überzogenen Beträge in zwölf gleichen Monatsraten zu unterbreiten. Der Zinssatz soll dabei dem ursprünglich vereinbarten entsprechen. Diese Regelung zielt darauf ab, Schuldnern eine realistische Möglichkeit zu geben, ihre Schulden planbar und in überschaubaren Schritten abzubauen.

Der Dispositionskredit, oft als „Dispo“ bezeichnet, ist ein Überziehungskredit, den Banken auf Girokonten gewähren. Kunden dürfen damit ihr Konto bis zu einem bestimmten Limit überziehen, wobei die Banken den Dispo unter Einhaltung der Vertragsbedingungen auch kündigen können. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn sich die finanzielle Lage des Kunden deutlich verschlechtert hat. Die Bedingungen hierfür sind jedoch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank abhängig.

Dispokredite sind zwar flexibel, gelten aber als eine der teuersten Kreditformen. Die Zinssätze liegen meist im zweistelligen Prozentbereich und können bei manchen Banken mehr als 15 Prozent betragen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass geprüft werden soll, ob für Basiskontenentgelte und Dispozinsen Kostendeckel notwendig sind, um marktübliche Preise durchzusetzen. Im aktuellen Entwurf des Justizministeriums wird dies jedoch nicht explizit behandelt. Eine zu starke Regulierung könnte laut Ministerium den Zugang zu Dispokrediten erschweren.

Darüber hinaus sollen künftig Verbraucherschutzvorschriften auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro gelten sowie für „Buy-now-pay-later“-Modelle, bei denen die Bezahlung erst später vom Konto abgebucht wird. Um Verbraucher nicht zu überfordern, ist für diese Angebote ein übersichtliches Informationsblatt mit den wichtigsten Details vorgesehen.

Neue Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Dabei soll die Verwendung besonders sensibler Daten, wie Gesundheitsinformationen oder Inhalte aus sozialen Netzwerken, bei der Prüfung ausgeschlossen werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont, dass schnell abgeschlossene Kreditverträge ein Risiko darstellen können, da sie im schlimmsten Fall in eine Schuldenfalle führen.

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