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Mängel im Menschenrechtsbericht über VW-Werk in Xinjiang

Fragwürdige Interviews und mögliche Überwachung belasten die Glaubwürdigkeit der Untersuchungsergebnisse

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Mängel im Menschenrechtsbericht über VW-Werk in Xinjiang

Der Menschenrechtsbericht über das Volkswagen-Werk in der chinesischen Uiguren-Provinz Xinjiang steht erneut in der Kritik. Ursprünglich beabsichtigte der Wolfsburger Autokonzern, durch den Bericht Bedenken hinsichtlich der dortigen Arbeitsbedingungen zu zerstreuen. Doch nun haben geleakte Informationen, ausgewertet vom Xinjiang-Forscher Adrian Zenz, erhebliche Mängel offengelegt. Diese Informationen wurden der Nichtregierungsorganisation Campaig for Uyghurs (CFU) zugespielt. Insbesondere gerät die chinesische Kanzlei Liangma Law in den Fokus, die für Interviews mit den Mitarbeitern des VW-Werks in Xinjiang verantwortlich war.

Die Kanzlei, die von der deutschen Auditfirma Löning mit den Befragungen beauftragt wurde, habe den international anerkannten Standard SA8000 für Sozialaudits nicht eingehalten. Der Bericht weist darauf hin, dass Liangma Law über keine ausreichende Erfahrung im Bereich der Sozialprüfungen verfüge und auch keine entsprechenden Dienstleistungen anbiete. Zusätzlich wird die enge Verbindung der Kanzlei zur Kommunistischen Partei Chinas kritisiert, was die Glaubwürdigkeit der durchgeführten Befragungen infrage stellt. Die befragten Mitarbeiter hätten unter Druck gestanden und keine sensiblen Informationen preisgeben können, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

Besonders gravierend ist der Vorwurf, dass die Interviews per Livestream in die Zentrale von Liangma Law in Shenzhen übertragen wurden. In einem Land wie China, wo die Überwachung der Kommunikation allgegenwärtig ist, hätten die befragten Personen davon ausgehen müssen, dass ihre Aussagen von staatlichen Stellen mitgehört werden. Dadurch sei es den Interviewten unmöglich gewesen, ehrlich und frei zu antworten.

Volkswagen betonte gegenüber der „Financial Times“, dass der Standard SA8000 als Basis für die Prüfung gedient habe. Eine vollständige Überprüfung nach allen Aspekten des Standards sei jedoch nicht erforderlich gewesen. Der eigentliche Auditor Löning lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab, ebenso wie die chinesische Kanzlei.

Seit Jahren gibt es schwerwiegende Vorwürfe gegen den chinesischen Staat, die uigurische Minderheit in der Region Xinjiang systematisch zu unterdrücken. Berichte über Zwangsarbeit, Umerziehungslager und permanente Überwachung stehen im Raum. Diese Umstände hatten auch zu Kritik an der Präsenz von Volkswagen in der Region geführt, wobei erste Investoren sich bereits zurückgezogen haben. Trotz dieser Kritik hält VW-Chef Oliver Blume an der Fabrik in der Region fest.

Volkswagen beauftragte Ende 2023 die Auditfirma Löning mit einer Untersuchung der Menschenrechtslage im Werk in Xinjiang. Die Untersuchungsergebnisse, die im Dezember 2023 veröffentlicht wurden, lösten umgehend Kritik aus. Eine Mitarbeiterin von VW betonte, dass sie das Projekt nicht unterstützt habe und in keiner Weise daran beteiligt gewesen sei.

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