Machtprobe zwischen Bafin und Banken um Zinsen
Berufung soll Verbraucherschutz und Aufsichtsbefugnisse rechtlich klären

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Streit um die korrekte Verzinsung von Prämiensparverträgen Berufung eingelegt und zieht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Ziel ist es, eine höhere Instanz über die eigene Rechtsposition entscheiden zu lassen. Dies teilte die Behörde am Montag mit. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Bafin, betonte die Bedeutung der Berufung für den kollektiven Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit zukünftiger Verwaltungspraxis.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das Ende Oktober einer Klage mehrerer Banken gegen eine Allgemeinverfügung der Bafin stattgegeben hatte. Diese Verfügung aus dem Jahr 2021 verpflichtete die Banken, Kunden über unwirksame Zinsklauseln in lang laufenden Sparverträgen zu informieren und gegebenenfalls Zinsen nachzuzahlen. Das Gericht entschied, dass die Behörde mit dieser Anweisung ihre Befugnisse überschritten habe. Die Berufung der Bafin soll klären, unter welchen Bedingungen die Behörde Maßnahmen im Sinne des Verbraucherschutzes durchsetzen darf.
Bereits im Vorfeld war die Allgemeinverfügung von der Finanzbranche heftig kritisiert worden. Mehr als 1100 Banken legten Widerspruch ein, während sechs Kreditinstitute stellvertretend für die Branche Klage einreichten. Die Auseinandersetzung betrifft insbesondere die Berechnung variabler Grundzinsen, bei der es um den Einsatz eines geeigneten Referenzzinses geht. Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2005 abgeschlossen wurden, enthalten oft Klauseln, die Gerichte als unwirksam einstufen. Obwohl die Anzahl dieser Verträge seit 2021 gesunken ist, sind für viele Verbraucher Zinsnachzahlungen weiterhin ein Thema.
Laut Angaben der Bafin bestanden im Jahr 2021 rund 1,1 Millionen solcher Sparverträge. Zahlreiche Sparkassen haben diese jedoch seitdem gekündigt. Trotzdem könnten je nach Verjährungsfrist Nachzahlungen auch für gekündigte Verträge erforderlich sein. Verbraucherschützer haben die Bafin wiederholt dafür gelobt, sich aktiv für die Rechte der Sparer einzusetzen. Gleichzeitig wird kritisiert, dass viele Sparkassen nicht proaktiv auf Betroffene zugehen. Eine Umfrage ergab, dass weniger als die Hälfte der großen Sparkassen ihren Kunden freiwillig Nachzahlungen anbietet.
Der Bundesgerichtshof hat in den Jahren 2021 und 2024 wichtige Urteile gefällt, die für viele Prämiensparer positive Auswirkungen haben könnten. Dennoch bleibt die Praxis der Sparkassen uneinheitlich. Die Bafin empfiehlt Verbrauchern, ihre Verträge sorgfältig zu prüfen und mögliche Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um Verjährung zu vermeiden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Klärung durch die Justiz, um den Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken.
