Kryptowährungen und Steuern: Regeln für Anleger
Wann Bitcoin-Gewinne steuerfrei sind und welche Pflichten bestehen

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen in Deutschland bestimmten steuerlichen Regelungen. Wer Bitcoin oder andere digitale Währungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf veräußert oder gegen andere Kryptowährungen tauscht, muss die erzielten Gewinne in der Steuererklärung angeben. Diese gelten als private Veräußerungsgeschäfte und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Werden die Coins länger als ein Jahr gehalten, ist der Verkauf steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium stuft Bitcoin und andere Kryptowährungen als "anderes Wirtschaftsgut" ein, weshalb sie nicht wie Kapitalvermögen behandelt werden. Dadurch entfällt die Abgeltungssteuer. Gewinne unterliegen jedoch der Spekulationsfrist von einem Jahr. Die Freigrenze für steuerpflichtige Gewinne wurde zum 1. Januar 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht. Wird diese Grenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.
Steuerpflichtige müssen die Gewinne aus dem Kryptowährungshandel in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angeben. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 endet am 31. Juli 2025. Bei einer Erstellung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Verspätet eingereichte Erklärungen führen zu einem monatlichen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro.
Zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium verweist auf die Durchschnittsmethode, bei der der durchschnittliche Anschaffungspreis aller gekauften Einheiten berechnet wird. Alternativ kann die FIFO-Methode angewendet werden, bei der die zuerst gekauften Coins als erste veräußert gelten. Die LIFO-Methode wird von den Finanzbehörden in Deutschland nicht anerkannt.
Anleger können Werbungskosten wie Wallet-Gebühren oder Kosten für Kryptobörsen in der Steuererklärung geltend machen. Zudem besteht die Möglichkeit, Verluste aus dem Handel mit Bitcoin mit Gewinnen aus anderen Jahren zu verrechnen. Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln, unterliegen anderen steuerlichen Regelungen, da die Coins zum Betriebsvermögen gezählt werden. In diesem Fall greifen keine steuerlichen Vorteile durch die Haltefrist.
Der Handel mit Bitcoin-ETNs und Bitcoin-Zertifikaten unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Während Gewinne aus Zertifikaten pauschal mit 25 Prozent besteuert werden, werden Bitcoin-ETNs mit physischer Hinterlegung steuerlich wie direkte Kryptowährungsgewinne behandelt. Deutsche Anleger, die in ausländische Bitcoin-Spot-ETFs investieren, müssen mögliche Quellensteuern berücksichtigen. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, kann diese Steuer mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden.
