Kinderdepot bei Trade Republic: Auszahlung wird zur Steuerfalle
Ein Leser will Wertpapiere aus dem Kinderdepot verkaufen, doch Trade Republic überweist den Erlös nur auf das Elternkonto.

Ein Leser der Wirtschaftswoche hat für sein Kind ein Depot beim Neobroker Trade Republic eingerichtet. Nun möchte er die dort gehaltenen Wertpapiere verkaufen und den Erlös auf das Konto des Kindes überweisen lassen. Genau an diesem Punkt tritt ein technisches Hindernis auf, das weitreichende steuerliche Folgen haben könnte.
Trade Republic unterstützt die Auszahlung auf ein Kinderkonto nach dem geschilderten Fall technisch nicht. Möglich ist die Auszahlung ausschließlich auf das mit dem Depot verknüpfte Elternkonto. Der Leser befürchtet deshalb, dass das Geld steuerlich ihm selbst zugerechnet wird.
Seine Sorge geht noch weiter: Wird der Betrag anschließend an das Kind weitergeleitet, könnte darin eine erneute, gesondert zu versteuernde Schenkung liegen. Ob diese Sorge tatsächlich begründet ist, bleibt in dem geschilderten Fall offen. Die Frage wurde an den Ratgeber-Service WiWo Coach herangetragen, eine Antwort des Experten ist im vorliegenden Text nicht enthalten.
Die Details
Im Zentrum des Falls steht die Konstruktion eines Kinderdepots. Ein solches Depot wird für ein minderjähriges Kind eingerichtet, die Wertpapiere gehören rechtlich dem Kind. Beim Verkauf entsteht ein Erlös, der dem Kind zusteht. Der Leser möchte diesen Erlös direkt auf ein Konto des Kindes leiten.
Trade Republic als Neobroker verknüpft das Depot jedoch mit einem Referenzkonto, das auf den Namen des Elternteils läuft. Eine Auszahlung auf ein Konto, das auf das Kind lautet, sieht die technische Infrastruktur nicht vor. Der Erlös landet also zunächst auf dem Konto des Elternteils.
Aus dieser Zwischenstation ergeben sich zwei steuerliche Fragen. Erstens: Wird das Geld dadurch steuerlich dem Elternteil zugerechnet, obwohl es wirtschaftlich dem Kind gehört? Zweitens: Stellt die Weiterleitung an das Kind einen neuen steuerpflichtigen Vorgang dar? Der Leser befürchtet genau das — eine erneute, gesondert zu versteuernde Schenkung.
Der Fall wurde über den WiWo Coach eingereicht. Dieser Service richtet sich exklusiv an Abonnenten der Wirtschaftswoche. In diesem Format beantworten nach Angaben des Anbieters Top-Experten Leserfragen aus den Bereichen Geldanlage, Vorsorge, Karriere, Steuern und Recht. Der konkrete Fall berührt gleich zwei dieser Felder: die Geldanlage im Kinderdepot und die steuerliche Behandlung von Übertragungen.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 05.10.2026 berichtete aktien.news über die Schenkungsteuer und die Frage, wie sich ein Wertpapierdepot vorzeitig übertragen lässt. Damals ging es um einen Leser der Wirtschaftswoche, der sein über Jahre aufgebautes Depot auf drei Kinder übertragen wollte. Auslöser war die Debatte über eine höhere Erbschaftsteuer, die das Interesse an einem vorzeitigen Übertrag geweckt hatte. Wer Vermögen früh weitergibt, möchte Spielräume nutzen, bevor sich die steuerlichen Rahmenbedingungen verschieben.
Am 03.05.2026 berichtete aktien.news über den WiWo Coach und dessen aktuelle Monatsausgabe. Im Fokus standen Fragen aus den Bereichen Finanzen, Steuern, Recht und Unternehmensführung. Die Expertenbeiträge boten Analysen und konkrete Handlungsanweisungen für komplexe Lebens- und Geschäftssituationen. In diesem Zusammenhang betonte Rechtsanwalt Klaus Nieding, dass Banken grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungen haften — sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast für eine solche Fahrlässigkeit liege bei der Bank, nicht beim Kunden.
Auch international war das Thema Übertragung auf Kinder präsent. Am 30.06.2026 berichtete aktien.news über neue Leitlinien des US-Finanzministeriums und des Internal Revenue Service (IRS) zu den sogenannten Trump-Konten. Demnach unterliegen Einzahlungen auf solche Konten im Rahmen von Safe-Harbor-Regelungen nicht der Meldepflicht für die Schenkungsteuer. Eltern, Vormünder, Großeltern und andere Personen können jährlich bis zu 5.000 US-Dollar aus versteuertem Einkommen einzahlen, ohne eine Schenkungsteuererklärung abzugeben.
Am 11.07.2026 folgte ein weiterer Bericht zu den Trump-Konten. Darin hieß es, der volle Steuervorteil sei an eine Bedingung geknüpft: Das Kind darf das angesparte Kapital beim Erreichen der Volljährigkeit nicht benötigen. Mit 18 Jahren kann ein Trump-Konto in ein steuerfreies Roth IRA umgewandelt werden.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger zeigt der Fall, dass technische Grenzen eines Brokers und steuerliche Bewertung auseinanderfallen können. Ein Kinderdepot ist rechtlich dem Kind zugeordnet, doch die Auszahlungswege folgen der Kontostruktur des Anbieters. Wer ein solches Depot führt, sollte deshalb vor einem Verkauf klären, wohin der Erlös fließen kann.
Besonders wichtig ist die Trennung zwischen der wirtschaftlichen Zuordnung und dem tatsächlichen Zahlungsweg. Fließt Geld zunächst auf ein Elternkonto, entsteht eine Zwischenstation, die Fragen aufwerfen kann. Ob daraus eine steuerliche Zurechnung beim Elternteil oder eine erneute Schenkung wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine pauschale Antwort lässt sich aus dem geschilderten Fall nicht ableiten.
Anleger sollten außerdem bedenken, dass die Weiterleitung von Vermögen an Kinder grundsätzlich schenkungsteuerlich relevant sein kann. Der vorliegende Fall macht deutlich, wie schnell eine reine Auszahlungsfrage in eine steuerliche Fragestellung mündet. Wer unsicher ist, sollte den Sachverhalt vor dem Verkauf klären und nicht erst danach.
Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Wer die Wertpapiere verkauft, ohne den weiteren Weg des Geldes vorher zu regeln, schafft vollendete Tatsachen. Eine nachträgliche Korrektur des Zahlungswegs ist meist nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, die Konten- und Depotstruktur rechtzeitig zu prüfen.
Ausblick
Eine Antwort des Experten auf die Frage, ob die Sorge des Lesers begründet ist, liegt im vorliegenden Text nicht vor. Der Fall bleibt damit zunächst offen. Der WiWo Coach greift solche Leserfragen regelmäßig auf und widmet sich Themen aus Finanzen, Steuern, Recht und Vorsorge. Ob und wann zu diesem konkreten Fall eine Einschätzung veröffentlicht wird, ist nicht bekannt.
Klar ist: Solange Trade Republic die Auszahlung auf ein Kinderkonto technisch nicht unterstützt, bleibt der Umweg über das Elternkonto bestehen. Anleger mit einem Kinderdepot sollten diesen Punkt bei ihrer Planung berücksichtigen.
Kurz erklärt
- Kinderdepot: Ein Wertpapierdepot, das für ein minderjähriges Kind geführt wird und rechtlich dem Kind zugeordnet ist.
- Schenkungsteuer: Eine Steuer, die anfällt, wenn Vermögen unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird.
- Neobroker: Ein Online-Broker, der Wertpapiergeschäfte ohne Filialnetz über eine App oder Website abwickelt.
