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Kaufland plant Werkverträge zur Kostensenkung

Drohende Lohnverluste und rechtliche Risiken für Hunderte Mitarbeiter in Donnersdorf

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Kaufland plant Werkverträge zur Kostensenkung

Kaufland plant, durch den Einsatz von Werkverträgen die Personalkosten in seinem Logistikzentrum in Donnersdorf zu senken. Dabei sollen bis zu 350 der insgesamt 500 Tarifbeschäftigten durch Arbeitskräfte von Subunternehmern ersetzt werden. Die Gewerkschaft Verdi geht davon aus, dass dies zu einem erheblichen Lohnverlust für die betroffenen Mitarbeiter führen könnte. Arbeitsrechtler gehen davon aus, dass bereits Verhandlungen über einen Sozialplan mit dem Betriebsrat laufen.

Diese Vorgehensweise birgt jedoch erhebliche Risiken. Bereits vor zwölf Jahren hatte Kaufland schlechte Erfahrungen mit einem ähnlichen Modell gemacht. Auch andere Unternehmen wie Daimler oder Bertelsmann hatten versucht, durch Werkverträge die Lohnkosten zu senken, indem sie ganze Abteilungen an Subunternehmer übergaben. Diese setzten dann oft Arbeitnehmer aus dem Ausland ein oder stellten ehemalige Mitarbeiter des Auftraggebers zu niedrigeren Gehältern wieder ein. In mehreren Fällen wurden diese Verträge von Arbeitsgerichten als unzulässige Scheinwerkverträge eingestuft, was für die Unternehmen erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen hatte.

Für Kaufland hatte der gescheiterte Versuch, Personalkosten auf diese Weise zu senken, bereits in der Vergangenheit hohe Kosten verursacht. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete damals ein Ermittlungsverfahren ein, das für das Unternehmen mit einer Geldbuße sowie Nachzahlungen in Höhe von neun Millionen Euro endete. Zudem mussten die betroffenen Mitarbeiter als reguläre Tarifangestellte übernommen werden. Nun steht das Unternehmen möglicherweise vor einer ähnlichen Situation.

Die Gewerkschaft Verdi rechnet damit, dass die betroffenen Mitarbeiter durch den Wechsel zu einem Subunternehmer etwa 25 Prozent weniger verdienen würden – sofern sie überhaupt übernommen werden. Alternativ könnte Kaufland die Arbeit an ein Unternehmen im Ausland vergeben oder an einem neuen Standort mit niedrigeren Löhnen fortführen. Doch auch wenn die Arbeit in Deutschland bleibt, sind Werkverträge mit erheblichen rechtlichen Fallstricken verbunden.

Die Agentur für Arbeit und die Gerichte prüfen in solchen Fällen genau, ob tatsächlich eine rechtlich zulässige Auslagerung stattfindet oder ob es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, ob die betroffenen Mitarbeiter weiterhin in das Unternehmen eingegliedert sind. Bleibt die räumliche Nähe erhalten und kommt es zu einer faktischen Wiedereingliederung, könnten hohe Strafen drohen. Die Behörden achten auch darauf, ob die Subunternehmer dieselben Arbeitsmittel und Geräte wie zuvor nutzen, was ebenfalls auf eine unzulässige Konstruktion hindeuten könnte.

Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass Unternehmen deshalb beim Einsatz von Werkverträgen sehr vorsichtig sind. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass sich solche Konstruktionen im Arbeitsalltag oft nicht klar trennen lassen, wodurch die Grenzen zwischen eigenen Mitarbeitern und externen Kräften zunehmend verschwimmen. Da sich die Behörden jeden Einzelfall genau ansehen und keine festen Kriterien für eine Bewertung existieren, bleibt das Risiko für Kaufland hoch.

Einzelhandel KauflandMitarbeiterArbeitsrechtver.di

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