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Italien verhängt Millionenstrafe gegen Ryanair

Wettbewerbsbehörde sieht Missbrauch von Marktmacht gegenüber Reisebüros

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Italien verhängt Millionenstrafe gegen Ryanair

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair eine Geldstrafe in Höhe von 255 Millionen Euro verhängt. Nach Angaben der Behörde missbrauchte das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung im Umgang mit Reisebüros. Die Entscheidung wurde am Dienstag bekannt gegeben und betrifft Geschäftspraktiken, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben sollen.

Konkret wirft die Behörde der größten europäischen Billigfluglinie vor, Reisebüros systematisch daran gehindert zu haben, Ryanair-Flüge gemeinsam mit Angeboten anderer Fluggesellschaften oder zusätzlichen Dienstleistungen zu vertreiben. Dadurch seien die Möglichkeiten der Vermittler erheblich eingeschränkt worden, umfassende Reisepakete für Kunden zusammenzustellen. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter habe Ryanair damit den Zugang zum Markt kontrolliert und alternative Vertriebswege gezielt erschwert.

Im Mittelpunkt der Untersuchung standen mehrere Maßnahmen des Unternehmens. Zunächst habe Ryanair Verfahren zur Gesichtserkennung eingeführt, die Buchungen über Online-Reisebüros erschwerten. In einem weiteren Schritt seien Zahlungen von Online-Vermittlern blockiert worden. Schließlich habe das Unternehmen spezielle Partnerschaftsverträge durchgesetzt, die Reisebüros vertraglich banden und deren Spielraum bei der Vermarktung von Flügen einschränkten.

Die beanstandeten Praktiken sollen nach Angaben der Behörde von April 2023 bis mindestens April dieses Jahres stattgefunden haben. Die Marktbeherrschung von Ryanair ergebe sich dabei nicht allein aus dem hohen und weiter wachsenden Marktanteil, sondern auch aus weiteren Faktoren. Diese Indikatoren hätten dem Unternehmen eine erhebliche Marktmacht verschafft und es ihm ermöglicht, weitgehend unabhängig von Wettbewerbern und Verbrauchern zu handeln.

Ryanair wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. In einer Stellungnahme erklärte die Fluggesellschaft, man habe Anwälte beauftragt, um unverzüglich Berufung gegen das aus ihrer Sicht unhaltbare Urteil sowie die verhängte Geldbuße einzulegen. Das Unternehmen sieht in den Maßnahmen der Behörde eine ungerechtfertigte Einschränkung seiner Geschäftspraktiken.

Die Entscheidung der italienischen Wettbewerbsbehörde unterstreicht die zunehmende Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörden gegenüber großen Akteuren im europäischen Luftverkehrsmarkt. Insbesondere der Umgang mit Vertriebspartnern wie Reisebüros steht dabei verstärkt im Fokus, da diese eine wichtige Rolle für den Zugang von Verbrauchern zu Flug- und Reiseangeboten spielen.

ItalienRyanair StrafeLuftverkehr

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