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Italien nutzt EU-Ausnahmeklausel für Energie-Entlastungsmaßnahmen 2027-2028

Rom plant, fiskalischen Spielraum der EU zu nutzen, um Familien und Unternehmen bei steigenden Energiekosten zu entlasten.

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Italien nutzt EU-Ausnahmeklausel für Energie-Entlastungsmaßnahmen 2027-2028

Italien will die sogenannte „Ausnahmeklausel" der Europäischen Union nutzen, um Maßnahmen zur Abfederung steigender Energiekosten in den Jahren 2027 und 2028 zu finanzieren. Das teilte das Büro von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni am Dienstag mit. In einem Treffen zwischen Meloni und hochrangigen Koalitionsvertretern herrschte demnach „breite Zustimmung" zu diesem Vorhaben.

Konkret soll die EU-Haushaltsflexibilität genutzt werden, um Familien und Unternehmen bei der Bewältigung steigender Energierechnungen in den nächsten zwei Jahren zu unterstützen. Die Ausnahmeklausel erlaubt es EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen, von den regulären Haushaltsregeln des Blocks abzuweichen, ohne Disziplinarmaßnahmen zu riskieren.

Hintergrund: EU-Spielraum nach dem Ukraine-Krieg

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine entschied die Europäische Kommission im März 2025, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben bis 2028 um bis zu 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr erhöhen können – und zwar ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Diese Regelung schafft erheblichen fiskalischen Spielraum für die Mitgliedstaaten.

Italien hatte sich massiv dafür eingesetzt, dass die Kommission den EU-Regierungen zusätzliche Flexibilität einräumt – nicht nur für Verteidigung, sondern auch für Energieausgaben. Als Kompromiss entschied die Kommission im vergangenen Monat, den EU-Ländern zu gestatten, 0,3 % des BIP aus dem bereits für die Verteidigung gewährten Spielraum von 1,5 % des BIP für Investitionen zu verwenden, die den Übergang von fossilen Brennstoffen zu grüner Energie unterstützen.

Haushaltspolitische Implikationen für Italien

Melonis Plan, die Klausel ein Jahr vor der für 2027 geplanten Parlamentswahl in Anspruch zu nehmen, hat weitreichende haushaltspolitische Konsequenzen. Er deutet darauf hin, dass Italien sich darauf vorbereitet, die Bemühungen einzustellen, sein Haushaltsdefizit unter die wichtige Obergrenze von 3 % des BIP zu senken.

Derzeit läuft gegen Italien ein EU-Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits. Im Rahmen des im April vorgestellten mehrjährigen Haushaltsrahmens hatte Rom für das laufende Jahr eine Defizitquote von 2,9 % und für 2027 von 2,8 % angestrebt – also knapp unterhalb der kritischen 3-Prozent-Marke.

Die Nutzung der Ausnahmeklausel würde bedeuten, dass diese Defizitziele möglicherweise nicht mehr eingehalten werden. Für deutsche Anleger und Beobachter ist dies relevant, da Italiens Haushaltslage traditionell ein Risikofaktor für die Stabilität der Eurozone darstellt. Die Entwicklung zeigt zudem, wie EU-Mitgliedstaaten die nach dem Ukraine-Krieg geschaffenen Ausnahmeregelungen zunehmend für unterschiedliche Ausgabenzwecke nutzen.

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