ANZEIGE

Graphite One erhält wichtige Genehmigung für 80-Millionen-Dollar-Anodenwerk in Ohio

Die Ohio EPA hat Graphite One die endgültige Luftreinhaltegenehmigung für das geplante Batterie-Anodenwerk in Conneaut erteilt.

• 4 Min
Graphite One erhält wichtige Genehmigung für 80-Millionen-Dollar-Anodenwerk in Ohio

Die Aufsichtsbehörden von Ohio haben Graphite One (TSXV: GPH, OTCQX: GPHOF) die endgültige Luftreinhaltegenehmigung für Phase 1 seines geplanten 80 Millionen US-Dollar teuren Batterie-Anodenwerks in Conneaut, Ohio, erteilt. Die Umweltschutzbehörde von Ohio (Ohio EPA) stellte die Genehmigung am 27. Oktober für das geplante Misch- und Beschichtungsunternehmen mit einer Jahreskapazität von 10.000 Metertonnen aus. Die Genehmigung läuft bis zum 27. Oktober 2036 und unterliegt der Verlängerung.

Die Genehmigung beendet eine technische Prüfung, die im Juli begonnen hatte, als die Ohio EPA den Antrag des Unternehmens entgegennahm. Für deutsche Anleger ist der Vorgang insofern relevant, als er zeigt, wie weit ein nordamerikanisches Projekt beim Aufbau einer vom Weltmarkt unabhängigen Batterie-Rohstoffkette gediehen ist.

„Der Erhalt der endgültigen Luftreinhaltegenehmigung von Ohio ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inländischen Lieferkette für synthetische Anodenmaterialien“, sagte Präsident und CEO Anthony Huston in der Bekanntgabe. „Diese Genehmigung bringt das Werk der Phase 1 näher an die erste Umsatzgenerierung und unterstützt unser Ziel, das erste US-Unternehmen zu sein, das synthetisches Graphit-Anodenmaterial kommerziell produziert.“

China dominiert die weltweite Verarbeitung von Anodenmaterial

AAM ist der Hauptbestandteil in den Anoden von Lithium-Ionen-Batterien, die in Elektrofahrzeugen und zur Speicherung von Energie im Stromnetz verwendet werden. China dominiert die weltweite Verarbeitung von Anodenmaterialien und hat Exportkontrollen für Graphit und Anodentechnologien verhängt. Diese Abhängigkeit ist der zentrale Treiber für die Bestrebungen mehrerer US-Unternehmen, eigene Verarbeitungskapazitäten aufzubauen.

Gemäß der Genehmigung muss der Bau innerhalb von 18 Monaten ab dem 27. Oktober beginnen, wobei eine mögliche Verlängerung um 12 Monate möglich ist. Die verbleibenden Genehmigungen sind Standardbau-, Bauvorhaben- und Betriebsgenehmigungen auf Bundes- und lokaler Ebene. Graphite One plant, diese auf beschleunigtem Weg zu beantragen, sobald die abschließende Ingenieurplanung abgeschlossen ist.

„Unser Fokus richtet sich nun auf Engineering, Beschaffung und Finanzierung, um den Bau in Conneaut voranzutreiben“, sagte COO Mike Schaffner.

EXIM-Bank übermittelt geänderten Interessensbekundungsbrief

Bei der Finanzierung hat die Export-Import Bank of the US (EXIM) Graphite One einen geänderten, nicht bindenden Interessensbekundungsbrief über 1,4 Milliarden US-Dollar für die AAM-Anlage übermittelt. Der Brief würde eine phasenweise Expansion in Schritten von jeweils 25.000 Metertonnen bis hin zu 100.000 Metertonnen pro Jahr unterstützen. Es handelt sich dabei um einen von zwei EXIM-Briefen, die das Unternehmen erhalten hat, die insgesamt 2,07 Milliarden US-Dollar entsprechen.

Graphite One hat zudem Proben an potenzielle US-Kunden für Batterien und Energiespeichersysteme gesendet, um diese testen und qualifizieren zu lassen. Das Werk in Ohio bildet das nachgelagerte Ende einer Lieferkette, deren Anfang Graphite One bei seiner Graphite-Creek-Lagerstätte in der Nähe von Nome, Alaska, starten will. Das Unternehmen gibt an, dass der US Geological Survey (USGS) Graphite Creek als die größte Graphitlagerstätte der USA einstuft. Graphite One strebt den Bergbaubau im Jahr 2028 und die Produktion im Jahr 2030 an. Der Zeitplan des föderalen FAST-41-Prozesses setzt den 30. September 2027 als Zieldatum für die Entscheidung des US Army Corps of Engineers bezüglich der Projektgenehmigung fest.

Titan Mining schreitet mit Heerespacht voran

In einer parallelen Entwicklung baut auch Titan Mining (TSX: TI, NYSEAMERICAN: TII) eine inländische Graphitverarbeitungskette mit föderaler Beteiligung auf. Am 7. Oktober unterzeichnete seine Tochtergesellschaft Empire State Mines (ESM) ein Memorandum of Understanding (Term Sheet) mit dem US-Heer, das die kommerziellen Bedingungen für eine Graphitverarbeitungsanlage auf etwa 97 Acres im Anniston Army Depot in Alabama festlegt. ESM würde die Anlage im Rahmen eines Enhanced Use Lease entwickeln, finanzieren, bauen, besitzen und betreiben.

Die Pacht hätte eine ursprüngliche Laufzeit von 50 Jahren, mit zwei Verlängerungsoptionen zu je 25 Jahren, die die Laufzeit von Titan auf 100 Jahre verlängern könnte. Die Anlage würde zunächst gereinigtes mikronisiertes Graphit produzieren und nach Kundenqualifizierungen beschichtetes sphärisches gereinigtes Graphit hinzufügen. Das Heer hätte ein Vorkaufsrecht auf nicht gebundene Ausfuhrmengen, begrenzt auf 10 Prozent der jährlichen Produktion.

In der Zwischenzeit würde Titan einen Basis-Mietpreis zum fairen Marktwert sowie einen Beteiligungs-Mietpreis zahlen, sobald der kommerzielle Betrieb beginnt. Der definitive Pachtvertrag erfordert noch Einigungen über Entwicklungs- und Energiebetriebspläne, Umwelt- und Regulierungsangelegenheiten, Schätzung und Bewertung sowie Projektfinanzierung. Er benötigt zudem die Zustimmung des Titan-Vorstands und muss die Verfahren des Heeres und des Kongresses durchlaufen. Im Juni gab Titan bekannt, dass das Heer ESM für Enhanced Use Leases am Pine Bluff Arsenal in Arkansas und in Anniston ausgewählt hatte. Titan plant, die Anlage von seinem Kilbourne-Graphitprojekt in Upstate New York zu beliefern, wo derzeit eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird.

Graphite OneGraphitAnodenmaterialBatterienOhio EpaTitan MiningExim BankElektrofahrzeuge

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  3. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  4. Trump: Entscheidung über Iran steht bevor – Deal oder Angriff
  5. Weil, Gotshal & Manges in der Krise: Kanzlei sucht Insolvenzberater

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.