ANZEIGE

Gold Mountain prüft Wiederbelebung einer Wolframmine aus dem Zweiten Weltkrieg

Gold Mountain (ASX: GMN) hat ein zwölfmonatiges Exklusivrecht auf eine brasilianische Wolframmine erhalten, die im Zweiten Weltkrieg in Betrieb war.

• 5 Min
Gold Mountain prüft Wiederbelebung einer Wolframmine aus dem Zweiten Weltkrieg

Das australische Bergbauunternehmen Gold Mountain (ASX: GMN) prüft die Wiederinbetriebnahme einer brasilianischen Wolframmine, die während des Zweiten Weltkriegs ihren Betrieb aufnahm. Möglich wird diese Prüfung durch ein zwölfmonatiges exklusives Recht zur Übernahme der Liegenschaft, das das Unternehmen nach einem Bericht des Fachportals Northern Miner erhalten hat. Der Zeitraum verschafft Gold Mountain die Gelegenheit, das Projekt zu bewerten, bevor eine endgültige Entscheidung über einen Erwerb fällt.

Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der westliche Regierungen eifrig danach streben, ihre Lieferketten für strategische Rohstoffe zu diversifizieren. Wolfram zählt zu diesen strategischen Rohstoffen, und die Abhängigkeit von einzelnen Fördernationen ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Politik gerückt. Gold Mountain positioniert sich mit einem Projekt, das auf eine historische Produktionsstätte zurückgreift, genau in diesem Umfeld.

Bemerkenswert ist der historische Bezug der Liegenschaft: Die Mine war bereits während des Zweiten Weltkriegs in Betrieb, also in einer Phase, in der kriegswichtige Rohstoffe stark nachgefragt waren. Eine Wiederaufnahme würde bedeuten, dass Gold Mountain nicht bei null anfängt, sondern auf einer bereits erschlossenen Lagerstätte aufsetzt. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings offen – bislang handelt es sich um eine Prüfung, nicht um eine abgeschlossene Transaktion.

Die Details

Im Mittelpunkt steht eine brasilianische Wolframmine, deren Betrieb bis in die Zeit des Zweiten Weltkriegs zurückreicht. Gold Mountain hat nach den Angaben ein zwölfmonatiges exklusives Recht auf die Übernahme der Liegenschaft erhalten. In diesem Zeitraum kann das Unternehmen die Mine bewerten, ohne dass ein zweiter Interessent dazwischenkommt.

Das Unternehmen ist an der Australian Securities Exchange unter dem Kürzel GMN gelistet. Die Information stammt aus einem Bericht des Fachportals Northern Miner. Angaben zu einem möglichen Investitionsvolumen, zu einem konkreten Zeitplan für eine Wiederinbetriebnahme oder zur Höhe einer Kaufsumme enthält die Meldung nicht.

Damit bleibt der Schritt zunächst ein strategischer Vorbehalt: Gold Mountain sichert sich Zugriff auf ein Projekt, ohne sich bereits zu einem Erwerb verpflichtet zu haben. Für den Markt ist vor allem relevant, dass das Unternehmen damit in das Segment der strategischen Rohstoffe vorstößt – ein Feld, das derzeit von einer ganzen Reihe börsennotierter Bergbauunternehmen bearbeitet wird.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 17.06.2026 berichtete aktien.news, dass das kanadische Bergbauunternehmen Pure Tungsten Global erste Wolfram-Lieferungen aus seiner wieder in Betrieb genommenen Ssangjon-Mine in Südkorea bis Ende Juli anstrebt. Parallel plante das Unternehmen die Notierung seiner Aktien an der Londoner Börse im vierten Quartal. Die Grundlage für diesen Wachstumskurs legte eine im Mai abgeschlossene Fusion mit GB Innovation, durch die Pure Tungsten über zwei strategisch bedeutsame Produktionsanlagen verfügt – die historische Ssangjon-Mine in Südkorea sowie ein hochgradiges Wolfram-Projekt.

Am 16.09.2026 meldete aktien.news, dass der australische Wolframproduzent EQ Resources den Aufbau einer internationalen Wolfram-Lieferkette weiter vorantreibt. Das an der ASX notierte Unternehmen mit einem Marktwert von rund 2,3 Milliarden australischen Dollar schloss eine Vereinbarung mit Blue Moon Metals und der US-amerikanischen Elmet Group. Ziel ist die Gründung eines Joint Ventures zur Wiederbelebung der Springer-Wolframmine in Nevada. Die Elmet Group, ein Luftfahrt- und Verteidigungshersteller, verfügt über einen Vertrag mit der Defense Logistics Agency der USA zur Lieferung von Materialien im Umfang von bis zu zwei Milliarden US-Dollar; geplant sind Investitionen von bis zu 150 Millionen US-Dollar.

Am 17.09.2026 berichtete aktien.news über eine neue Goldentdeckung von G Mining Ventures am Gurupi-Projekt in Brasilien, zeitgleich mit starken Bohrergebnissen vom Hauptstandort Tocantinzinho im Norden des Landes. Die Bohrung GUR-26-068 bei Grodiocal deutete auf eine bedeutende oberflächennahe Mineralisierung hin. Das Projekt liegt im Bundesstaat Maranhão im Nordosten Brasiliens.

Am 26.09.2026 folgte die Meldung, dass Tungsten West einen verbindlichen Achtjahresvertrag über die Lieferung von Wolfram an den US-amerikanischen Produzenten The Elmet Group unterzeichnet hat. Das Material stammt aus der unternehmenseigenen Mine Hemerdon im Südwesten Englands. Tungsten West bewertet den Vertrag mit einem Wert von mehr als 1,4 Milliarden Pfund, umgerechnet 2,6 Milliarden kanadische Dollar – eine der größten Abnahmevereinbarungen des an der Londoner Börse notierten Unternehmens (LSE-A: TUN).

Was das für Anleger bedeutet

Die Meldung von Gold Mountain ist in erster Linie ein Frühindikator, kein Umsatzereignis. Ein Exklusivrecht ist keine Übernahme: Es verschafft dem Unternehmen Zeit, sagt aber nichts darüber aus, ob das Projekt technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Deutsche Privatanleger sollten daher genau zwischen einem gesicherten Zugriff und einer tatsächlich vollzogenen Transaktion unterscheiden.

Gleichzeitig ordnet sich die Nachricht in ein klar erkennbares Muster ein. Innerhalb weniger Monate wurden mehrere Wolfram-Vorhaben außerhalb Chinas vorangetrieben – von der Ssangjon-Mine in Südkorea über die Springer-Mine in Nevada bis hin zu Hemerdon in England. Der gemeinsame Treiber ist das Bestreben westlicher Regierungen, Lieferketten für strategische Rohstoffe zu diversifizieren. Unternehmen mit entsprechenden Projekten rücken dadurch stärker in den Fokus von Investoren und potenziellen Abnehmern.

Für die Bewertung einzelner Titel bleibt die Faktenlage dünn. Bei Gold Mountain fehlen in der vorliegenden Meldung Angaben zu Ressourcen, Produktionszielen oder Finanzierung – Parameter, die für eine Einschätzung des Projekts entscheidend wären. Wer sich mit Wolfram-Aktien beschäftigt, muss daher auf nachfolgende Unternehmensmeldungen warten. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich aus dem reinen Exklusivrecht nicht ableiten.

Ausblick

Der Zeitrahmen ist klar abgesteckt: Gold Mountain hat zwölf Monate Zeit, die Liegenschaft zu bewerten und eine Entscheidung über die Übernahme vorzubereiten. In dieser Phase dürften weitere Details zum Zustand der Mine, zur Genehmigungslage und zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit erwartet werden – vorausgesetzt, das Unternehmen kommuniziert sie.

Auf Branchenebene bleibt abzuwarten, wie sich die parallel laufenden Wolfram-Vorhaben entwickeln. Bei Pure Tungsten steht die geplante Notierung an der Londoner Börse im vierten Quartal aus, bei EQ Resources die Ausgestaltung des Joint Ventures für die Springer-Mine. Diese Schritte liefern Anlegern Vergleichsmaßstäbe dafür, wie schnell sich Projekte in dieser Nische tatsächlich in Produktion und Verträge übersetzen lassen.

Kurz erklärt

  • Wolfram: Ein besonders hitzebeständiges Metall, das unter anderem in der Industrie und in der Wehrtechnik eingesetzt wird.
  • Exklusivrecht: Eine Vereinbarung, die einem Interessenten für einen begrenzten Zeitraum das alleinige Recht einräumt, eine Liegenschaft zu prüfen und zu erwerben.
  • ASX: Die Australian Securities Exchange, die wichtigste Börse Australiens und Heimatmarkt von Gold Mountain.
Gold MountainWolframWolframmine BrasilienAsx GmnStrategische RohstoffeLieferketten DiversifizierenBergbauaktienWolfram Aktie

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.