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Gericht erlaubt Lidl den Verkauf von Dubai-Schokolade

Frankfurter Urteil widerspricht Kölner Verbot für Aldi Süd

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Gericht erlaubt Lidl den Verkauf von Dubai-Schokolade

Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt lehnte einen Unterlassungsantrag ab, der darauf abzielte, dem Discounter den Vertrieb des Produkts zu untersagen. Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einem Urteil des Landgerichts Köln, das Aldi Süd den Verkauf einer vergleichbaren Schokolade untersagte. Der Beschluss des Frankfurter Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die „Lebensmittel Zeitung“ darüber berichtet.

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland vertreibt. Er argumentierte, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ nur für Produkte verwendet werden dürfe, die tatsächlich aus dem Emirat stammen. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Bereits zuvor hatte Wilmers gegen Aldi Süd geklagt und in Köln ein Verkaufsverbot erwirkt. Das dortige Gericht befand, dass die Bezeichnung Dubai-Schokolade irreführend sei, wenn das Produkt nicht aus Dubai komme.

Das Landgericht Frankfurt sah die Sache anders. In seinem Beschluss heißt es, der Begriff „Dubai“ habe sich im Zusammenhang mit Schokolade zu einer allgemeinen Gattungsbezeichnung entwickelt. Kunden würden daher nicht zwingend erwarten, dass sämtliche Zutaten oder die Herstellung aus Dubai stammen. Entscheidendes Kriterium sei auch die Kennzeichnung der Verpackung. Auf der Lidl-Schokolade sei angegeben, dass die enthaltenen Zutaten wie Schokolade, Pistazien und Kadayif aus der EU und Nicht-EU-Ländern stammten. Diese Transparenz sei ausreichend, um eine Irreführung auszuschließen.

Die unterschiedliche Rechtsprechung der beiden Gerichte sorgt für eine uneinheitliche Situation auf dem Markt. Während Aldi Süd sein Produkt aus dem Sortiment nehmen musste, darf Lidl es weiterhin anbieten. Es bleibt abzuwarten, ob der Süßwarenimporteur weitere rechtliche Schritte einleitet oder ob sich die Einschätzung zur Bezeichnung von Dubai-Schokolade weiter durch Gerichtsentscheidungen entwickeln wird.

Einzelhandel LidlSchokoladeJustizAldi

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