Gericht entscheidet im Streit zwischen Condor und Lufthansa
OLG Düsseldorf kippt Kartellamtsbeschluss wegen Verfahrensfehlern und stärkt damit die Lufthansa

Im juristischen Ringen zwischen dem Ferienflieger Condor und der Lufthansa hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für den Wettbewerb im deutschen Luftverkehr hat. Das Gericht hob einen Beschluss des Bundeskartellamts auf, der Lufthansa verpflichtet hatte, Condor-Passagieren bevorzugt Zubringerflüge bereitzustellen. Ausschlaggebend waren Verfahrensfehler, die nach Auffassung des Senats die Grundlage der kartellrechtlichen Verfügung unwirksam machten. Damit muss die Lufthansa ihren Konkurrenten nicht länger zu Sonderkonditionen bedienen.
Condor erklärte nach Bekanntwerden des Urteils, dass das Gericht keine inhaltliche Entscheidung über den Anspruch auf Zubringerflüge getroffen habe. Das Unternehmen prüfe die Rechtslage und mögliche weitere Schritte. Für den Ferienflieger geht es um die Anbindung seiner Langstreckenflüge an deutsche Flughäfen, die ohne die Unterstützung durch die Lufthansa nur eingeschränkt gewährleistet wäre. Lufthansa wiederum stellte heraus, dass die Aufhebung der Entscheidung des Bundeskartellamts die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung der Sondervereinbarungen bestätige.
In einer Mitteilung sprach Lufthansa davon, dass die Feststellungen der Wettbewerbshüter zu einer angeblichen Marktbeherrschung und zum Missbrauch durch die Beendigung der Vorzugskonditionen nun vollständig hinfällig seien. Nach Auffassung des Unternehmens sei damit klargestellt, dass die Kündigung der Sonderabsprachen rechtlich zulässig war. Gleichzeitig betonte der Konzern, Condor weiterhin über ein Interlining-Abkommen mit Anschlussflügen zu versorgen, jedoch zu denselben Bedingungen wie andere Wettbewerber auch.
Der Konflikt hat seinen Ursprung in der Corona-Pandemie. Ende 2020 kündigte die Lufthansa die bestehende Kooperation mit Condor auf und stellte die Vereinbarung im Juni 2021 ein. Hintergrund war der Ausbau des eigenen Ferienfluggeschäfts über die neue Tochtergesellschaft Discover Airlines. Condor wandte sich daraufhin an das Bundeskartellamt, das in dem Vorgehen der Lufthansa einen Missbrauch einer dominanten Marktposition erkannte und die Wiederaufnahme der Kooperation anordnete.
Die Auseinandersetzung setzte sich jedoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fort, das nun zugunsten der Lufthansa entschied. Damit verliert Condor eine wichtige Grundlage im Wettbewerb um Zubringerflüge, während Lufthansa ihre Marktposition auf der Kurz- und Mittelstrecke ohne die Verpflichtung zu Sonderkonditionen festigen kann. Condor kündigte an, die Entscheidung genau zu analysieren, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
