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FINMA legt Berufung gegen Credit-Suisse-Urteil ein

Streit um milliardenschwere Anleihen bringt neue Unsicherheit für Anleger und Behörden

2 Min
FINMA legt Berufung gegen Credit-Suisse-Urteil ein

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat angekündigt, gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorzugehen, das den vollständigen Abschreibungsentscheid der Credit-Suisse-Anleihen aus dem Jahr 2023 aufgehoben hat. Die Behörde erklärte, sie werde den Fall vor das Schweizerische Bundesgericht bringen. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Abschreibung von sogenannten Additional Tier 1 (AT1)-Anleihen im Wert von 16,5 Milliarden Franken rechtswidrig gewesen sei. Diese Entscheidung hatte die Hoffnung vieler Gläubiger geweckt, einen Teil ihrer Verluste aus der Bankenkrise zurückzuerhalten.

Die AT1-Anleihen waren im Zuge des Zusammenbruchs der Credit Suisse im Frühjahr 2023 vollständig wertlos erklärt worden. Damals hatte die Schweizer Regierung unter großem Zeitdruck eine Notfusion mit der UBS arrangiert, um einen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern. Der Entscheid, die Anleihen abzuschreiben, während die Aktionäre der Credit Suisse teilweise entschädigt wurden, hatte international für Aufsehen gesorgt und das übliche Prinzip der Kapitalstruktur auf den Kopf gestellt.

FINMA verteidigte ihr damaliges Vorgehen mit dem Hinweis, dass die Abschreibung Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Bank gewesen sei. Nur durch außergewöhnliche staatliche Maßnahmen habe eine Übernahme durch UBS ermöglicht werden können. Ohne diese Schritte, so die Aufsicht, wäre ein ungeordneter Zusammenbruch mit weitreichenden Folgen für das Finanzsystem wahrscheinlich gewesen.

Marktbeobachter werteten die Ankündigung der Berufung als erwarteten Schritt. Gleichwohl betonen Analysten, dass selbst bei einem endgültigen Scheitern der FINMA vor Gericht unklar sei, in welchem Umfang Anleger tatsächlich entschädigt würden. Viele der betroffenen Anleihen hätten bereits vor der Krise erheblich an Wert verloren, sodass ein voller Ausgleich der Verluste als unwahrscheinlich gilt.

Die juristische Auseinandersetzung wirft erneut ein Schlaglicht auf den Umgang der Schweizer Behörden mit der Rettung der Credit Suisse. Das damalige Vorgehen, das den Interessen der Aktionäre Vorrang vor den Forderungen der Gläubiger einräumte, hatte Investoren weltweit verunsichert und führte zu einer Neubewertung von Risiken bei ähnlichen Finanzinstrumenten. Der weitere Verlauf des Verfahrens vor dem Bundesgericht dürfte nun nicht nur für die betroffenen Investoren, sondern auch für die künftige Regulierung des Schweizer Bankenmarkts von Bedeutung sein.

BankensektorCredit SuisseGericht

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