EZB plant Vereinfachung der Bankenregeln
Neue Vorschläge zielen auf klarere Kapitalpuffer und Entlastung kleiner Institute

Die Europäische Zentralbank wird der EU-Kommission in der kommenden Woche Vorschläge zur Vereinfachung der Bankenregulierung vorlegen. Ziel ist es, bestehende Regelwerke übersichtlicher zu gestalten, ohne die Anforderungen an die Kapitalausstattung insgesamt zu senken. Nach Angaben der Notenbank sollen die Maßnahmen insbesondere kleinere Institute entlasten, während die Stabilität des Finanzsystems gewahrt bleibt.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Arbeit einer Expertenkommission aus Notenbankchefs, deren Empfehlungen vom EZB-Rat gebilligt wurden. Nach Einschätzung der Kommission sind die geltenden Vorschriften grundsätzlich angemessen, gelten jedoch als komplex und teilweise widersprüchlich. Eine Lockerung der Kapitalanforderungen ist ausdrücklich nicht vorgesehen, entsprechende Gesetzesänderungen liegen in der Zuständigkeit der Europäischen Union.
Ein zentraler Ansatz betrifft die derzeitige Struktur der Eigenkapitalpuffer. Europäische Banken müssen aktuell mehrere unterschiedliche Puffer vorhalten, die verschiedene Risiken abdecken sollen. Künftig sollen diese Anforderungen zu zwei Kapitalaufschlägen zusammengeführt werden. Ein dauerhaft einzuhaltender Puffer soll sowohl den allgemeinen Kapitalerhaltungspuffer als auch zusätzliche Aufschläge für systemrelevante Institute umfassen. Ergänzend ist ein freigebbarer Puffer vorgesehen, den Aufseher in wirtschaftlich schwierigen Phasen absenken könnten.
In diesen flexiblen Puffer sollen unter anderem der antizyklische Kapitalpuffer sowie der Systemrisikopuffer integriert werden. Damit sollen Risiken aus überhitzten Kredit- oder Immobilienmärkten weiterhin adressiert werden, gleichzeitig aber eine klarere Struktur der Vorgaben entstehen. Die EZB erhofft sich davon mehr Transparenz und eine leichtere Anwendung der Regeln.
Darüber hinaus greift die Notenbank Vorschläge zur Entlastung kleiner, nicht komplexer Banken auf. Das bestehende Sonderregelwerk für solche Institute soll ausgeweitet werden, indem auch etwas größere Banken einbezogen werden können. Zudem könnten weitere Erleichterungen bei Meldepflichten und der Berechnung bestimmter Kennzahlen hinzukommen. Als mögliche Orientierung nennt die EZB Regelungen aus der Schweiz, Großbritannien und den USA.
Uneinigkeit besteht innerhalb der EZB beim Umgang mit sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen. Diskutiert wird sowohl eine Anpassung ihrer Eigenschaften als auch die Möglichkeit, diese Instrumente künftig nicht mehr auf die Eigenkapitalquote anzurechnen. Beide Optionen hätten unterschiedliche Auswirkungen auf die Widerstandsfähigkeit der Banken und auf die Höhe der Kapitalanforderungen.
Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft begrüßen die Reformansätze grundsätzlich und fordern eine zügige Umsetzung durch die EU-Kommission. Zugleich äußern sie Vorbehalte, dass die geplanten Erleichterungen für kleinere Institute nicht weit genug gehen und mahnen an, zusätzliche Belastungen für Banken zu vermeiden.
