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EU verschiebt Basel-III-Eigenkapitalregeln für Banken um drei Jahre

Die Europäische Kommission wartet auf die USA und Großbritannien, bevor neue Marktrisiko-Kapitalvorschriften in Kraft treten.

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EU verschiebt Basel-III-Eigenkapitalregeln für Banken um drei Jahre

Die Europäische Kommission verschiebt die Einführung neuer Eigenkapitalvorschriften für Marktrisiken bei Banken um drei Jahre. Brüssel will zunächst abwarten, wie die USA und Großbritannien dieselben internationalen Standards umsetzen. Dies teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Konkret geht es um den sogenannten Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) – ein zentrales Element der globalen Basel-III-Bankenstandards. Das Regelwerk soll die Risikomessung im Handelsgeschäft der Banken verbessern und sicherstellen, dass das vorgehaltene Eigenkapital die tatsächlich eingegangenen Risiken präzise widerspiegelt. Basel III ist ein internationales Regulierungspaket, das nach der Finanzkrise 2008 entwickelt wurde, um die Stabilität des globalen Bankensystems zu stärken.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen als zentrales Argument

Der Kern der Entscheidung ist wettbewerbspolitischer Natur: Europäische Banken sollen nicht gegenüber ihren Konkurrenten in den USA und Großbritannien benachteiligt werden, solange in diesen beiden wichtigen Finanzzentren noch keine Klarheit über die dortige Umsetzung besteht. EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luis Albuquerque, begründete den Schritt deutlich: „Europas Banken müssen in der Lage sein, unter gleichen Bedingungen mit ihren internationalen Konkurrenten zu konkurrieren."

Albuquerque betonte zugleich, dass die EU an ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu den Basel-Standards festhält. „Diese gezielten und zeitlich begrenzten Maßnahmen tragen dazu bei, faire Wettbewerbsbedingungen auf den globalen Finanzmärkten zu wahren, während wir gleichzeitig an unserer Verpflichtung zu den Basel-Standards festhalten", sagte sie. Die Verschiebung gebe der EU außerdem die nötige Zeit, „die Entwicklungen in anderen wichtigen Rechtsräumen zu beobachten, bevor wir den am besten geeigneten langfristigen Ansatz festlegen".

Nach geltendem EU-Recht hätten die neuen Eigenkapitalvorschriften ab Januar 2027 vollständig in Kraft treten sollen. Das nun geplante neue Regime der Kommission soll stattdessen von 2027 bis Ende 2029 laufen – sofern weder die EU-Regierungen noch das Europäische Parlament innerhalb der nächsten sechs Monate ihr Veto einlegen.

Abstimmung mit EZB und Bankenaufsicht

Die dreijährige Verzögerung wurde laut Kommissionsbeamten eng mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) abgestimmt. Dies unterstreicht, dass die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde, sondern auf breiter regulatorischer Abstimmung beruht.

Für den europäischen Bankensektor ist die Verschiebung eine bedeutende Atempause. Große Institute mit umfangreichem Handelsgeschäft – etwa im Bereich Anleihen, Devisen oder Derivate – hätten unter dem FRTB-Regime erhebliche zusätzliche Kapitalanforderungen stemmen müssen. Die Frage, ob und wann Washington und London vergleichbare Regeln einführen, bleibt damit der entscheidende Faktor für den weiteren Zeitplan der europäischen Umsetzung.

Die Entwicklung zeigt einmal mehr, wie stark die internationale Koordination bei der Bankenregulierung die nationalen und regionalen Entscheidungen beeinflusst. Solange die USA – der weltgrößte Kapitalmarkt – keine klare Linie bei der Basel-III-Umsetzung vorgeben, bleibt auch Europa in einer Warteschleife.

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