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EU verschärft Maßnahmen gegen chinesische Online-Marktplätze

Verbraucherschutzverstöße und neue Gebühren für Kleinsendungen im Fokus der Kommission

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EU verschärft Maßnahmen gegen chinesische Online-Marktplätze

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen den chinesischen Online-Marktplatz Shein eingeleitet. Hintergrund sind mutmaßliche Verstöße gegen den Verbraucherschutz. Die Behörden der 27 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten in einem gemeinsamen Verfahren zusammen, um auf eine wachsende Anzahl von Beschwerden über den Händler zu reagieren. Zudem sollen verstärkte Maßnahmen gegen weitere Anbieter ergriffen werden, allerdings mit anderen Mitteln.

Shein vertreibt vor allem sogenannte Fast Fashion, also preiswerte Kleidung, über das Internet. Das Unternehmen wurde 2012 in China gegründet und hat mittlerweile seinen Sitz in Singapur. Verbraucherschutzverbände berichten von einer zunehmenden Zahl an Beschwerden über mangelnde Qualität der Produkte und irreführende Rücksendeangaben. EU-Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath betonte die Notwendigkeit, die Sicherheit der in den europäischen Markt gelangenden Waren zu gewährleisten. Die EU-Kommission kündigte an, die Kontrollen zu verschärfen und mangelhafte Produkte verstärkt vom Markt zu nehmen. Alle Onlinehändler seien verpflichtet, die Rechte der Verbraucher zu achten.

Auch gegen andere große Online-Marktplätze aus China, darunter Temu, plant die EU Maßnahmen. Die Brüsseler Behörde schlägt eine Bearbeitungsgebühr für Pakete von Onlinehändlern wie Shein und Temu vor. Damit soll die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro entfallen. Die EU-Kommission begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Kosten der Zollbehörden auszugleichen, die durch das hohe Aufkommen solcher Sendungen entstehen. Im vergangenen Jahr wurden rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 22 Euro in die EU importiert, wovon etwa 90 Prozent aus China stammten. Das Volumen dieser Kleinsendungen hat sich seit 2023 mehr als verdoppelt.

Die deutsche Wirtschaft unterstützt die geplante Einführung einer Gebühr für kleinere Pakete. Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, erklärte, dass im europäischen Binnenmarkt endlich gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer gelten müssten. Anbieter wie Shein und Temu dürften nicht weiterhin von Regelverstößen profitieren. Ähnlich äußerte sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Eine EU-weite Strategie für fairen Onlinehandel sei längst überfällig, insbesondere angesichts der wachsenden Konkurrenz durch den Direktvertrieb aus Drittländern, sagte DIHK-Handels- und Digitalexperte Dirk Binding. Ziel sei es nicht, den internationalen Handel einzuschränken, sondern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die EU-Kommission setzt sich bereits seit Längerem für die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze ein. Sollte diese Regelung entfallen, wären auch andere Plattformen wie Amazon oder Etsy betroffen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Händler, unabhängig von ihrem Standort, denselben Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Eine Zustimmung durch das Europäische Parlament und die EU-Staaten steht noch aus. In den USA wurde ein ähnliches Steuerprivileg bereits unter Präsident Donald Trump abgeschafft. Dort konnten Anbieter wie Shein und Temu bislang Pakete mit einem Warenwert von weniger als 800 Dollar zollfrei einführen. Diese Regelungen haben es chinesischen Plattformen ermöglicht, ihre Produkte ohne zusätzliche Kosten in den US-amerikanischen Markt zu bringen.

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