EU-Satellitenauftrag bringt Vergabeverfahren ins Wanken
Managerwechsel während Ausschreibung könnte Wettbewerbsverzerrung begünstigt haben

Ein milliardenschweres Satellitenprojekt der Europäischen Union sorgt für juristische Auseinandersetzungen und politischen Zündstoff. Im Zentrum steht das Bremer Raumfahrtunternehmen OHB System, das bei der Vergabe des Projekts Galileo leer ausging – und sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass das EU-Gericht die Rechtmäßigkeit der Vergabe erneut prüfen müsse.
Konkret geht es um den Bau und die Lieferung neuer Satelliten für das europäische Galileo-Programm. Die Ausschreibung hatte ein Volumen von rund 1,47 Milliarden Euro. Zur Endauswahl standen drei Unternehmen: OHB System, Airbus Defence and Space (ADS) sowie Thales Alenia Space Italia. Letztlich erhielten Airbus und Thales den Zuschlag – mit der Begründung, dass OHB nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben habe. Gegen diese Entscheidung zog OHB zunächst vor das Gericht der EU, blieb dort jedoch erfolglos. Erst mit der Berufung vor dem EuGH konnte das Unternehmen einen Teilerfolg erzielen.
Eine zentrale Rolle in dem Streitfall spielt der Wechsel eines leitenden OHB-Managers zur Konkurrenz. Nach Angaben des EuGH hatte das Bremer Unternehmen bereits während des Vergabeverfahrens die Kommission informiert, dass ein Manager, der bei OHB für das operative Geschäft zuständig war, zur Konkurrenzfirma Airbus Defence and Space gewechselt sei. Dort übernahm er eine führende Rolle im Zusammenhang mit dem Galileo-Angebot. Der Gerichtshof kritisierte, dass diese Personalie nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Die Richter betonten, dass die EU-Kommission während des gesamten Ausschreibungsprozesses für Fairness und Gleichbehandlung sorgen müsse. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Wechsel des Managers unzulässige Vorteile für Airbus entstanden seien. Das EU-Gericht müsse daher die Rolle dieses Wechsels und mögliche Auswirkungen auf den Vergabeprozess genauer untersuchen.
Mit dem Urteil ist die Vergabe zwar nicht aufgehoben, doch das Verfahren geht in eine neue Runde. Das Bremer Unternehmen OHB System erhält damit die Chance auf eine erneute Bewertung des komplexen Auswahlprozesses. Der Fall wirft gleichzeitig ein Schlaglicht auf mögliche Interessenkonflikte und strukturelle Schwächen im europäischen Vergabewesen bei Großprojekten.
