EU-Kommission weist Wissings Warnung zurück
Keine rückwirkenden Änderungen bei Diesel-Abgasnormen geplant, EuGH-Entscheidung abgewartet

In einem Brief an die EU-Kommission warnte Bundesverkehrsminister Volker Wissing vor der Stilllegung von Millionen Dieselautos. Der FDP-Politiker forderte von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Klarstellung zu den Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos. Die EU-Kommission antwortete, sie habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte, die Kommission wolle keine Maßnahmen ergreifen, die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, benachteiligen würden. Zudem solle den Automobilherstellern kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.
Wissings Warnung erfolgte im Kontext eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das sich mit der Einhaltung von Abgasnormen für Dieselfahrzeuge beschäftigt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, Wissing sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Obwohl die Kommission keine rückwirkenden Maßnahmen plane, sei es der EuGH, der die Entscheidung treffen würde. Daher sei es wichtig, wie von Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen. Wissing habe bereits Kontakt zu seinen EU-Amtskolleginnen und -Amtskollegen aufgenommen.
Nach EU-Recht müssen Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen eingehalten werden, die in Testzentren untersucht werden. Aufgrund des Dieselskandals wurden Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb entwickelt, die mittlerweile auch für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen gelten. Der EuGH entschied bereits, dass sich Emissionsprüfungen nicht mehr nur auf Labortests beschränken dürfen. Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel wurden jedoch nach den neuen Richtwerten zugelassen und erfüllen diese nicht. Laut Wissing vertrat die EU-Kommission im Gerichtsverfahren die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden, auch bei Volllastfahrten mit Steigung. Dies sei nach aktuellem Stand der Technik nicht umsetzbar, weshalb Millionen von Fahrzeugen die Außerbetriebsetzung drohe, so Wissing in seinem Brief.
Breton nannte Wissings Annahme "irreführend" und stellte klar, dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssten, aber nicht jede Fahrsituation gemeint sei. Die Behörde habe ihren Standpunkt in dieser Frage nie geändert. Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, werde die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft sowie einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen begünstigen. Betroffen sind Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der derzeit geltenden Prüfverfahren in Verkehr gebracht wurden, zwischen 2011 und 2018.
Der ADAC erklärte, die betroffenen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt könnten nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden. Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig". Auch Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), sagte, rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschen Verfassungsrecht.
