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EU-Kommission verteidigt Milliardenhilfen für Air France-KLM

Urteil des EU-Gerichts wird angefochten, Lufthansa-Hilfen erneut überprüft

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EU-Kommission verteidigt Milliardenhilfen für Air France-KLM

Milliardenstaatshilfen aus Frankreich und den Niederlanden für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der Corona-Pandemie sind aus Sicht der EU-Kommission zu Recht genehmigt worden. Die Brüsseler Behörde teilte mit, dass 10,4 Milliarden Euro Staatshilfe für den Lufthansa-Konkurrenten mit den Beihilferegeln der Staatengemeinschaft vereinbar seien. Das Gericht der EU hatte jedoch die 2020 von der Kommission erlaubten Staatsgelder als rechtswidrig bewertet, und der Fall zieht nun vor den Europäischen Gerichtshof. Gleichzeitig werden auch deutsche Milliardenhilfen für die Lufthansa nach einem ähnlichen Urteil erneut von der Kommission untersucht.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020 ging es um eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen über drei Milliarden Euro. Die Niederlande unterstützten Air France-KLM mit einer Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden Euro und einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro. Das Gericht der EU erklärte diese Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen Beihilfemaßnahmen angesehen. Die Kommission legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind. Auch führte die Kombination aller französischer und niederländischer Maßnahmen nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen. Die kombinierten Beträge blieben unter den geltenden Obergrenzen. "Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den Niederlanden beigetragen haben." Sie seien notwendig, angemessen und verhältnismäßig gewesen.

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt, Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa erneut zu untersuchen. In einem vertieften Prüfverfahren soll geklärt werden, ob die längst zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus dem Jahr 2020 im Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen. Die Einleitung einer Untersuchung sage noch nichts über deren Ergebnis aus, betonte die Behörde. Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde.

Die Debatte um die Rechtmäßigkeit der Staatshilfen zeigt die Komplexität der europäischen Wettbewerbspolitik, insbesondere in Krisenzeiten. Die EU-Kommission steht vor der Herausforderung, wirtschaftliche Notwendigkeiten mit den strengen Beihilferegeln der Union in Einklang zu bringen. Dies gilt sowohl für Air France-KLM als auch für die Lufthansa, deren Unterstützungsmaßnahmen nun erneut geprüft werden müssen.

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