EU-Kommission prüft Lufthansa-Coronahilfen erneut
Untersuchung der Staatshilfen nach Gerichtsurteil und Berufung durch den Konzern

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung zu den milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa während der Corona-Pandemie eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist es, zu klären, ob diese Hilfen im Einklang mit den europäischen Regeln standen. Ursprünglich hatte die Kommission die Hilfen im Jahr 2020 genehmigt. Doch das EU-Gericht erklärte diese Genehmigung im Jahr 2023 nach einer Klage von Ryanair und Condor für nichtig. Lufthansa hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Die aktuelle Überprüfung durch die Kommission bezieht nun unter anderem die Marktmacht der Lufthansa an den Flughäfen in Wien und Düsseldorf ein. Dabei betont die Behörde jedoch, dass die Einleitung der Untersuchung noch keine Vorwegnahme des Ergebnisses darstellt. Die Reisebeschränkungen während der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Stillstand gebracht, wodurch Zehntausende Arbeitsplätze im Konzern gefährdet waren. Mit rund 138.000 Beschäftigten war die Lage der Lufthansa damals äußerst prekär, weshalb die Bundesregierung im Frühjahr 2020 beschloss, die größte deutsche Fluggesellschaft zu unterstützen.
Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien sagten dem Lufthansa-Konzern insgesamt neun Milliarden Euro Hilfen zu, wobei diese Summe nicht vollständig abgerufen wurde. Der größte Teil der Hilfen stammte aus Deutschland, dem Heimatland der Lufthansa. Von den sechs Milliarden Euro, die Deutschland bereitstellte, entfielen 20 Prozent auf ein Aktienpaket und stille Beteiligungen durch den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Zusätzlich gewährte die staatliche KfW-Bank einen Kredit über eine Milliarde Euro. Die europäischen Partner traten dem Hilfspaket erst zu einem späteren Zeitpunkt bei.
Bis Ende 2022 hatte Lufthansa die erhaltenen Hilfen vollständig zurückgezahlt und teils durch eigene Schulden ersetzt. Lufthansa-Chef Carsten Spohr erklärte dazu, dass der Konzern lieber am Markt als beim Steuerzahler verschuldet sei. Der deutsche Staat verzeichnete unter dem Strich keinen Verlust, sondern erzielte sogar einen Gewinn von rund 760 Millionen Euro aus Zinsen und Aktienverkäufen.
Die Ergebnisse der neuen Untersuchung durch die EU-Kommission bleiben abzuwarten. Sie sollen endgültig klären, ob die gewährten Staatshilfen mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar waren. Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen und rechtlichen Fallstricke, die bei der Gewährung staatlicher Unterstützung an Unternehmen in Krisenzeiten auftreten können.
