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EU-Kommission prüft Condor-Staatshilfe

Gericht erklärte Genehmigung für nichtig, neue Untersuchung läuft

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EU-Kommission prüft Condor-Staatshilfe

Die EU-Kommission untersucht derzeit eine umfangreiche deutsche Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor. Nachdem das Gericht der Europäischen Union vor etwa zweieinhalb Monaten die Genehmigung der Hilfen für ungültig erklärt hat, prüft die Kommission nun erneut, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit dem EU-Recht steht. Dabei betont die Behörde, dass die Einleitung der Untersuchung nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Vorschriften verstoßen haben. Deutschland und andere beteiligte Parteien haben nun die Möglichkeit, ihre Positionen zu verteidigen, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft.

Im Mai hatte das Gericht der EU die Genehmigung für die Staatshilfe für nichtig erklärt und festgestellt, dass die Kommission nicht ausreichend geprüft habe, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am zukünftigen Wertgewinn von Condor zugesichert wurde. Diese Entscheidung hat die EU-Kommission dazu veranlasst, den Fall erneut zu prüfen und alle relevanten Aspekte eingehend zu bewerten.

Die staatliche Unterstützung für Condor begann im Jahr 2019, als der deutsche Staat die Fluggesellschaft mit einem Kredit der Förderbank KfW rettete. Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook Insolvenz angemeldet hatte. Im Rahmen des Restrukturierungsplans, der im Oktober 2019 gestartet wurde und ein Volumen von 321,2 Millionen Euro umfasste, erhielt Condor eine sogenannte Umstrukturierungsbeihilfe. Diese bestand aus zwei Abschreibungen in Höhe von 90 Millionen Euro und 20,2 Millionen Euro.

Die EU-Kommission, die als oberste Hüterin des Wettbewerbs in der Union darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile erlangen, hatte das Vorhaben im Jahr 2021 genehmigt. Gegen diese Entscheidung legte die irische Fluggesellschaft Ryanair Einspruch ein und zog vor das Gericht der EU. Ryanair argumentierte, dass die staatliche Unterstützung für Condor zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte und nicht ausreichend geprüft worden sei.

Jetzt geht der Streit in die nächste Runde, da die EU-Kommission den Fall erneut untersucht. Die Behörde wird die Gelegenheit nutzen, um alle relevanten Informationen zu sammeln und die rechtliche Grundlage der Staatshilfen nochmals zu bewerten. Währenddessen haben Deutschland und andere Beteiligte die Möglichkeit, ihre Standpunkte und Argumente darzulegen. Die endgültige Entscheidung der Kommission wird entscheidend dafür sein, ob Condor die erhaltenen Staatshilfen behalten darf oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Wettbewerb im europäischen Luftfahrtmarkt zu schützen.

Europäische KommissionCondorInsolvenz Finanzierung

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