Erwin Müller gewinnt Erbstreit vor Gericht
Pflichtteilsverzicht der Adoptivkinder bleibt bestehen – Berufung angekündigt

Der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller hat im langwierigen Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Streit drehte sich um einen Pflichtteilsverzichtvertrag, den die Adoptivkinder vor Jahren unterzeichnet hatten. Sie klagten nun gegen diesen Vertrag und behaupteten, er sei aus formellen Gründen und wegen anderer Verstöße nichtig. Das Gericht in Ulm wies diese Klage jedoch ab und stellte fest, dass der Vertrag weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig sei.
Die Kläger hatten argumentiert, dass sie den Vertrag nicht ausreichend lange vor der Unterzeichnung erhalten hätten. Das Gericht akzeptierte dieses Argument nicht und betonte, dass den Klägern bekannt gewesen sei, dass ein Beurkundungstermin stattfinden würde und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterzeichnet werden sollte. Zudem ging das Gericht davon aus, dass die erwachsenen Adoptivkinder die Tragweite ihres Verzichts einschätzen konnten.
Die Richterin ließ auch das Argument der Kläger nicht gelten, dass sie sich in einer seelischen Zwangslage befunden hätten. Ebenso konnte die Kammer keine finanzielle Abhängigkeit der Kläger feststellen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, und der Anwalt der Adoptivkinder, Maximilian Ott, kündigte an, in Berufung zu gehen. Er bezeichnete das Urteil als unhaltbar und gesetzeswidrig und erklärte, dass man selbstverständlich in die nächste Instanz gehen werde. Allerdings sei dies nur möglich, wenn ein Finanzier für die zweite Instanz gefunden werde, da seine Mandanten die Kosten nicht selbst tragen könnten.
Der Streitwert wurde vom Landgericht auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro festgesetzt. Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert. Bei der Urteilsverkündung waren weder die drei Adoptivkinder noch das Ehepaar Müller oder ihre jeweiligen Anwälte anwesend.
Die Verhandlung hatte im Mai begonnen, als die drei Adoptivkinder ihren Pflichtteil des Erbes forderten und gegen den 91-jährigen Erwin Müller und seine Frau klagten. Schon beim Prozessauftakt hatte das Gericht signalisiert, dass es den Vertrag nicht als nichtig ansieht. Damals waren die Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend, während Erwin Müller selbst nicht erschienen war.
Erwin Müller, der seine Karriere als gelernter Friseur begann, eröffnete 1953 seinen ersten Salon in der elterlichen Wohnung in Unterfahlheim, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 begann er, Kosmetik und Drogerieartikel in seinem Salon zu verkaufen. 1969 brachte Müller die Idee von Drugstores und großen SB-Warenhäusern von einer Reise durch Kanada und die USA nach Deutschland mit. 1973 eröffnete er in Ulm den ersten reinen Drogeriemarkt. Heute beschäftigt die Drogeriekette Müller rund 35.000 Mitarbeiter und betreibt mehr als 900 Filialen in Europa.
