Emma-Matratzen im Visier der Wettbewerbsbehörde
Australische Tochter gesteht Täuschung bei Preisaktionen – Millionenstrafe möglich, auch Verfahren in Großbritannien

Der Matratzenhersteller Emma ist in Australien wegen irreführender Preisgestaltung verurteilt worden. Die australische Tochtergesellschaft des Frankfurter Unternehmens hat vor dem Bundesgericht in Australien eingeräumt, über Jahre hinweg falsche Rabattaktionen beworben zu haben. Die Wettbewerbshüter der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) hatten bereits im Dezember 2023 Klage gegen mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe eingereicht. Inzwischen wurde Emma Sleep Pty Ltd als einzige Gesellschaft schuldig gesprochen. Die deutsche Muttergesellschaft hingegen wurde vom Gericht von den Vorwürfen freigesprochen.
Zwischen Juni 2020 und März 2023 habe die australische Tochterfirma ihre Kunden mit künstlich verknappten Angeboten unter Druck gesetzt, so die ACCC. Dazu zählten durchgestrichene Originalpreise und Countdown-Timer, die nach Ablauf einfach wieder neu gestartet wurden. Laut Wettbewerbsbehörde seien in dem Zeitraum 74 Produkte absichtlich falsch bepreist worden. Tatsächlich seien die beworbenen Preisnachlässe nie auf einen realen Ausgangspreis bezogen gewesen. Die Behörde sieht in der Praxis einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern und wirft Emma eine bewusste Täuschung der Verbraucher vor.
Ein konkreter Strafbetrag wurde noch nicht festgelegt. Der Termin zur Verkündung steht ebenfalls aus. Die ACCC nannte keine Summe, verwies jedoch auf frühere Urteile gegen Unternehmen wie Trivago oder Qantas, die zu Strafen im zweistelligen Millionenbereich führten. In diesem Fall gehen Beobachter eher von einer Strafe im einstelligen Millionenbereich aus.
Neben dem Verfahren in Australien beschäftigt sich auch die britische Wettbewerbsbehörde mit dem Unternehmen. Dort untersucht die Competition and Markets Authority seit Ende 2022 ähnliche Rabattaktionen auf dem britischen Markt. Im Oktober 2024 leitete die Behörde ein Verfahren gegen die deutsche Mutterfirma sowie die britische Tochtergesellschaft ein. Ein Urteil steht in diesem Fall noch aus.
CEO Dennis Schmoltzi betont, dass der Fall ausschließlich das australische Geschäft betreffe. Das lokale Team habe gesetzliche Vorgaben nicht ausreichend beachtet. Man habe Konsequenzen gezogen und interne Prozesse angepasst. Auswirkungen auf das übrige internationale Geschäft schloss der Unternehmenschef aus. Schmoltzi hatte das Unternehmen 2013 zusammen mit Manuel Müller gegründet. In den letzten Jahren sah sich die Firma mit zahlreichen Problemen konfrontiert, darunter Lieferschwierigkeiten, Personalabbau und weitere juristische Auseinandersetzungen.
