ANZEIGE

EMA empfiehlt EU-Zulassung für Eli Lillys Abnehmpille Foundayo

Der EMA-Ausschuss hat am Freitag die EU-Zulassung von Foundayo empfohlen. Die EU-Kommission muss noch zustimmen.

•• 4 Min
EMA empfiehlt EU-Zulassung für Eli Lillys Abnehmpille Foundayo

Der Ausschuss der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die EU-Zulassung von Foundayo empfohlen. Die Empfehlung gilt für die Gewichtskontrolle und für Typ-2-Diabetes bei Erwachsenen. Der zuständige Ausschuss traf seine Entscheidung am Freitag.

Für den US-Pharmakonzern Eli Lilly ist das ein wichtiger Schritt. Die Empfehlung bedeutet jedoch noch keine endgültige Zulassung. Die EU-Kommission muss der Entscheidung des Ausschusses noch zustimmen. Erst danach könnte Eli Lilly Foundayo in der Europäischen Union vermarkten.

Foundayo ist eine orale Abnehmpille. In der EU wäre sie damit erst das zweite orale Medikament dieser Art. Das erste war Wegovy des dänischen Rivalen Novo Nordisk. Eli Lilly steht in diesem Markt in direktem Wettbewerb mit dem dänischen Pharmakonzern.

Die Details

Das Zulassungsverfahren in der Europäischen Union läuft in zwei Stufen ab. Zuerst prüft ein Fachausschuss der EMA das Arzneimittel und spricht eine Empfehlung aus. Danach muss die EU-Kommission dieser Empfehlung zustimmen. Erst mit dieser Zustimmung ist ein Medikament EU-weit zugelassen.

Die jetzige Empfehlung betrifft zwei Anwendungsgebiete. Sie gilt für die Gewichtskontrolle bei Erwachsenen und für Typ-2-Diabetes bei Erwachsenen. Damit deckt Foundayo sowohl den Einsatz als Abnehmmittel als auch die Behandlung von Diabetes ab.

Für Eli Lilly geht es um einen großen Markt. Nach einer Zustimmung der EU-Kommission könnte der Konzern Foundayo in Europa vermarkten. Die Empfehlung des Ausschusses ist die Voraussetzung dafür. Sie öffnet Lilly die Tür zum europäischen Markt für orale Abnehmmittel.

Innerhalb der EU wäre Foundayo der zweite orale Vertreter dieser Wirkstoffklasse. Wegovy von Novo Nordisk war hier zuerst da. Der dänische Konzern hat damit einen Pionier-Vorteil, den Eli Lilly erst aufholen muss.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 2. April 2026 berichtete aktien.news, dass Analysten Foundayo Milliardenumsätze zutrauen. Mehrere Brokerhäuser prognostizierten für 2026 Umsätze zwischen 1,5 und 2,8 Milliarden Dollar. Die Spanne war damals breit. Sie spiegelt sowohl die hohe Nachfrageerwartung als auch die typischen Unsicherheiten einer frühen Markteinführung wider.

Besonders optimistisch zeigten sich die Analysten der Citi. Sie rechneten für 2026 mit rund 2,8 Milliarden Dollar. Langfristig sahen sie sogar jährliche Spitzenumsätze von mehr als 40 Milliarden Dollar. Bernstein erwartete im ersten vollen Vertriebsjahr zwischen 2 und 2,5 Milliarden Dollar. Konservativere Schätzungen kamen von Guggenheim Partners.

Am 6. April 2026 berichtete aktien.news, dass Abnehmpillen in den USA boomen. Wer dort erstmals eine medikamentöse Therapie zur Gewichtsreduktion beginnt, greift zunehmend zu Pillen statt zu Spritzen. Als ausschlaggebend nannten sieben auf Adipositas spezialisierte Ärzte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters zwei Faktoren: geringere Kosten und mehr Komfort im Alltag.

Im Mittelpunkt des wachsenden Interesses standen damals zwei orale Präparate von Novo Nordisk und Eli Lilly. Die Wegovy-Pille von Novo Nordisk war seit Januar auf dem Markt und hatte erste Erfahrungswerte gesammelt. Foundayo von Eli Lilly war gerade zugelassen worden und stieg in dieser Woche offiziell in den Wettbewerb ein.

Am 8. Mai 2026 berichtete aktien.news, dass Foundayo in seiner vierten Woche auf dem US-Markt insgesamt 7.335 Verschreibungen erreichte. Analysten bewerteten diesen Wert als bescheiden. Besonders im Vergleich zur konkurrierenden oralen Abnehmpille Wegovy fiel der Wert zurück. Der dänische Konzern hatte sein Produkt bereits im Januar eingeführt und genoss damit einen klaren Pionier-Vorteil.

Foundayo erhielt seine US-Zulassung am 1. April. Erste Verschreibungen wurden sofort über die Plattform LillyDirect entgegengenommen. Der Versand startete am 6. April. Die breite Verfügbarkeit über US-Einzelhandelsapotheken sowie Telemedizin-Anbieter folgte am 9. April.

Was das für Anleger bedeutet

Für Anleger ist die EMA-Empfehlung ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch kein Abschluss. Sie zeigt, dass Foundayo die regulatorische Hürde in Europa fast genommen hat. Das endgültige Signal ist aber erst die Zustimmung der EU-Kommission.

Interessant ist auch die Ausgangslage. In den USA läuft Foundayo bereits, und der Markt dort liefert erste Daten. Die Zahl der Verschreibungen und die Rückmeldungen aus der Praxis sind für Anleger wichtige Hinweise darauf, wie sich das Medikament entwickeln könnte.

Gleichzeitig bleibt das Bild zweigeteilt. Analysten trauen Foundayo langfristig hohe Umsätze zu, doch die ersten Wochen in den USA fielen hinter den Erwartungen zurück. Anleger sollten deshalb sowohl die Umsatzprognosen als auch die tatsächlichen Verschreibungszahlen im Blick behalten.

Für den Wettbewerb mit Novo Nordisk ist die Europa-Zulassung ein weiteres Kapitel. Novo Nordisk ist mit Wegovy in der EU bereits vertreten. Eli Lilly könnte mit Foundayo nachziehen, sobald die EU-Kommission zustimmt.

Ausblick

Der nächste konkrete Schritt ist die Entscheidung der EU-Kommission. Sie muss der Empfehlung des EMA-Ausschusses noch zustimmen. Erst danach dürfte Eli Lilly Foundayo in der Europäischen Union vermarkten. Weitere Termine oder Zeitpläne sind nicht bekannt.

Anleger sollten die kommenden Mitteilungen von Eli Lilly und der EU-Kommission aufmerksam verfolgen. Sie markieren den Übergang von der Empfehlung zur tatsächlichen Markteinführung in Europa.

Analysten hatten zuvor für 2026 Umsätze zwischen 1,5 und 2,8 Milliarden Dollar prognostiziert. Ob sich diese Erwartungen erfüllen, wird sich an der weiteren Entwicklung in den USA und an einem möglichen Europa-Start zeigen.

Kurz erklärt

  • EMA: Die Europäische Arzneimittelbehörde prüft Arzneimittel und spricht Empfehlungen für deren Zulassung in der EU aus.
  • Orale Abnehmmittel: Medikamente gegen starkes Übergewicht, die als Tablette eingenommen werden statt gespritzt zu werden.
  • EU-Kommission: Das Exekutivorgan der Europäischen Union, das einer Empfehlung der EMA zustimmen muss, damit ein Medikament EU-weit zugelassen wird.
Eli LillyFoundayoEMAEu-ZulassungAbnehmpilleNovo NordiskWegovyTyp-2-Diabetes

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.