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DWS zahlt 25 Millionen Euro Bußgeld

Langwierige Ermittlungen ohne strafrechtliche Folgen belasten den Ruf der Fondsgesellschaft dauerhaft

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 DWS zahlt 25 Millionen Euro Bußgeld

Die Fondsgesellschaft DWS muss ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro zahlen. Damit findet ein jahrelanger Rechtsstreit um angeblich irreführende Werbung mit nachhaltigen Finanzprodukten ein Ende. Auslöser der Affäre war eine ehemalige Mitarbeiterin, die nach ihrem Ausscheiden schwere Vorwürfe gegen die DWS erhoben hatte. Sie war zunächst als Expertin für Nachhaltigkeit eingestellt worden, konnte die Erwartungen offenbar nicht erfüllen und verließ das Unternehmen. Kurz darauf warf sie der Fondsgesellschaft öffentlich vor, beim Thema nachhaltige Geldanlagen falsche Versprechungen gemacht zu haben.

Die Vorwürfe erregten international Aufsehen und sorgten für Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie das Bundeskriminalamt durchsuchten Geschäftsräume der DWS. Die Fondsgesellschaft stand über Jahre hinweg unter Druck, während sich Wettbewerber über die Schwierigkeiten des Konkurrenten nicht ungern zeigten. Der Fall führte dazu, dass nachhaltige Geldanlagen insgesamt in ein schlechtes Licht gerieten, viele Anleger zogen daraufhin Kapital aus entsprechenden Fonds ab. Trotz der massiven Ermittlungen wurden weder strafrechtlich relevante Vergehen noch konkrete geschädigte Anleger festgestellt.

Der nun verhängte Bußgeldbescheid basiert vor allem auf der Einschätzung, dass die DWS in der Zeit zwischen Mitte 2020 und Anfang 2023 in ihrer Werbung übertrieben habe. Die Vermarktung von Produkten mit dem sogenannten ESG-Label – also unter Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten – sei zu offensiv gewesen. Interne Strukturen hätten die im Marketing dargestellte Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit nicht ausreichend untermauert. Aussagen wie „ESG ist Teil unserer DNA“ erwiesen sich im Nachhinein als übertrieben, was das Unternehmen inzwischen selbst einräumt.

Die Höhe des Bußgelds orientiert sich erstmals an dem Umsatz des Mutterkonzerns, der Deutschen Bank. Auf ein Gerichtsverfahren verzichteten die Behörden, da ein Bußgeld es ermöglicht, ohne aufwendige Beweisführung ein Verfahren abzuschließen. Bereits vor rund anderthalb Jahren hatte die US-Börsenaufsicht SEC ein ähnliches Verfahren beendet und eine Zahlung von rund 19 Millionen Euro festgesetzt. Während in den USA die Ermittlungen schneller abgeschlossen wurden, zog sich das Verfahren in Deutschland über vier Jahre hin.

Der Fall machte deutlich, dass in der Finanzbranche bei Themen rund um Nachhaltigkeit oft Unsicherheiten herrschten. Als die Vorwürfe aufkamen, waren viele ESG-Regeln der EU noch nicht eindeutig definiert. Inzwischen gelten sogar Investitionen in Atomenergie nach EU-Vorgaben als nachhaltig. Während deutsche Ermittler die DWS über Jahre hinweg prüften, blieben Behörden in anderen Ländern zurückhaltender.

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