ANZEIGE

Delaware Life räumt Fehler bei Dodgers-Krediten gegenüber Behörden ein

Der Versicherer des Milliardärs Mark Walter klassifizierte Kredite an das Dodgers-Franchise jahrelang falsch – erst nach Ermittlungen änderte er den Kurs.

•• 3 Min
Delaware Life räumt Fehler bei Dodgers-Krediten gegenüber Behörden ein

Der US-Versicherer Delaware Life, der zum Imperium des Milliardärs Mark Walter gehört, hat Kredite an „Dodger Tickets LLC" jahrelang als nicht mit verbundenen Unternehmen verknüpft deklariert. Das ist bemerkenswert, da Walter selbst Eigentümer des Baseball-Franchise Los Angeles Dodgers ist. Erst nachdem US-Staatsanwälte die Private-Credit-Bestände des Versicherers genauer unter die Lupe nahmen, änderte das Unternehmen seine Klassifizierung.

Aus Unterlagen des vergangenen Monats geht hervor, dass Delaware Life die Dodgers-Kredite nun als sogenannte „Level 1"-Investments verbundener Unternehmen eingestuft hat. Das ist die am engsten verknüpfte und potenziell konfliktträchtigste Kategorie von Vermögenswerten, die ein Versicherer halten kann. Die Umklassifizierung erfolgte im Juni – rückwirkend für die Berichte der ersten drei Monate des Jahres.

Vorladungen durch US-Staatsanwaltschaft

Die Unterlagen vom Juni belegen zudem, dass die US-Staatsanwaltschaft für den südlichen Distrikt von New York Anfang des Jahres sowohl Delaware Life als auch den Schwesterversicherer Clear Spring Life and Annuity vorgeladen hat. Im Fokus der Ermittlungen steht die Frage, ob die Versicherer es versäumt haben, Verbindungen zu ihren Private-Credit-Investments angemessen offenzulegen.

Walter leitet die weitverzweigte Holdinggesellschaft TWG Global, zu der neben Delaware Life auch Clear Spring gehört. Die Kredite an Dodger Tickets waren Teil von mehr als 100 Millionen US-Dollar an Private-Credit-Investments, die Delaware Life bis vor Kurzem als ohne Bezug zu verbundenen Unternehmen deklariert hatte – so zeigen es Quartalsberichte des Unternehmens.

Die Neubewertung hat erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzstruktur beider Versicherer. Bei Delaware Life stieg der Anteil verbundener Vermögenswerte von rund 3 Prozent der investierten Anlagen auf etwa 42 Prozent – ausgelöst durch die Neudeklarierung von mehr als 10 Milliarden US-Dollar an Investments. Bei Clear Spring kletterte der entsprechende Anteil von 5 Prozent auf 52 Prozent des Portfolios.

Risiken für Versicherungsnehmer im Fokus

Besonders brisant: Die verbundenen Vermögenswerte von Delaware Life belaufen sich nun auf mehr als das Dreifache des Kapitals und Überschusses des Unternehmens von rund 4 Milliarden US-Dollar. Dieses Kernkapital steht zur Absicherung künftiger Ansprüche von Versicherungsnehmern zur Verfügung – ein zentraler Sicherheitspuffer im Versicherungsgeschäft.

Analysten, Aufsichtsbehörden und Investoren beobachten die Bestände verbundener Unternehmen bei Lebensversicherern mit wachsender Sorge. Sie befürchten, dass sich dort unterschätzte Risiken ansammeln könnten. Konkret argumentieren Kritiker, dass Investitionen in verbundene Unternehmen Interessenkonflikte erzeugen und Versicherungsnehmer benachteiligen können – etwa weil Vermögenswerte ohne Marktpreis zu falschen Bewertungen gehandelt werden könnten oder weil Versicherer im Besitz von Vermögensverwaltern zögern könnten, bei Schuldenrestrukturierungen hart gegenüber ihrer Muttergesellschaft aufzutreten.

Delaware Life stufte zudem eine Investition in den Ballinshire Capital Funding Trust von „nicht verbunden" auf einen „Level 1"-Vermögenswert einer verbundenen Partei um. Laut Offenlegungen des Versicherers Security Benefit wurde ein Trust dieses Namens im Jahr 2023 letztlich von Walters Geschäftspartner Todd Boehly kontrolliert.

Branchenweites Problem rückt ins Rampenlicht

Der Fall Delaware Life steht exemplarisch für ein breiteres Phänomen: Hauseigene Versicherer von Vermögensverwaltern geraten zunehmend ins Visier von Aufsichtsbehörden und Anlegern. Hintergrund sind die engen Verflechtungen zwischen verschiedenen Teilen dieser Finanzimperien und die Frage, ob sich Kreditrisiken im Verborgenen aufbauen.

Einige Manager von Privatkapital haben versucht, Fragen zu Vermögenswerten verbundener Unternehmen abzuwehren. Sie argumentieren, die Klassifizierung sei zu weit gefasst und könne auch Vermögenswerte erfassen, die substanziell nicht verbunden seien. Offenlegungen einiger der größten US-Lebensversicherer zeigen jedoch, dass viele dieser Gruppen erhebliche Allokationen in Schuldtiteln halten, die eng mit verbundenen Parteien verknüpft sind.

TWG Global reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Delaware Life und Clear Spring lehnten einen Kommentar ab.

Delaware LifeMark WalterLos Angeles DodgersPrivate CreditVersicherer Verbundene UnternehmenTwg GlobalUs-Staatsanwaltschaft Versicherung

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.