Cum-Ex-Verfahren gegen Olearius beendet
Einstellung wegen Gesundheitszustand, Schuldfrage bleibt offen, politische Verbindungen beleuchtet.

Christian Olearius, eine prominente Figur im Cum-Ex-Skandal, hat nach einem Dreivierteljahr das Strafverfahren verlassen dürfen. Das Bonner Landgericht stellte das Verfahren gegen den ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg wegen seiner angeschlagenen Gesundheit ein. Der 82-jährige Olearius ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage, dem Prozess in vollem Umfang zu folgen. Vorsitzende Richterin Marion Slota-Haaf erklärte, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt hatten. Ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass Olearius weitgehend verhandlungsunfähig ist. Zuletzt konnte pro Gerichtstag nur noch 45 Minuten gegen ihn verhandelt werden.
Die Schuldfrage bleibt weiterhin offen und wurde durch die Einstellung des Verfahrens nicht beantwortet. Dies bedeutet jedoch keinen Freispruch für Olearius. Die Staatsanwaltschaft warf ihm 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor, wodurch ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sei. Olearius wurden dabei angebliche Taterträge von 43 Millionen Euro zugerechnet. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Die Verteidigung kritisierte die Arbeit der Ermittlungsbehörden scharf und wies die Vorwürfe zurück. Olearius selbst beteuerte vor dem Urteil erneut seine Unschuld und erklärte, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien hinfällig.
Der Cum-Ex-Skandal führte zu milliardenschweren Schäden für den Staat. Finanzakteure ließen sich Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden, indem sie Aktien mit und ohne Dividendenanspruch in einem undurchsichtigen Verwirrspiel hin- und herschoben. Der Bundesgerichtshof stellte 2021 klar, dass solche Transaktionen eine Straftat darstellen. Die Ermittlungen dauern an und betreffen Fälle, die bis zu 20 Jahre zurückliegen. Es gibt weiterhin Durchsuchungen bei Banken und Anwaltskanzleien. Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft einen weiteren Versuch unternimmt, ein Einziehungsverfahren gegen Olearius zu eröffnen, bei dem es um die angeblichen Taterträge und nicht um die Schuldfrage ginge. Im Jahr 2020 zahlte Olearius bereits 230 Millionen Euro an den Staat.
Olearius' Fall hat auch eine bundespolitische Dimension. Aus Tagebucheinträgen geht hervor, dass er sich 2016 und 2017 dreimal mit dem damaligen Hamburger Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz traf. Die genauen Inhalte der Treffen sind unbekannt, doch danach ließ die Finanzbehörde eine Steuerforderung fallen, die daraufhin verjährte. Ein direkter Zusammenhang zu den Treffen ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine politische Einflussnahme aus und beruft sich auf Erinnerungslücken.
Gerhard Schick, früherer Grünen-Bundestagsabgeordneter und jetziger Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, erklärte im Vorfeld des Urteils, es sei kein Skandal, wenn das Verfahren auf diese Weise ende. Der eigentliche Skandal sei, dass es fast nicht zu dem Strafverfahren gekommen wäre, da Olearius gute Beziehungen zu Regierung und Justiz in Hamburg gepflegt habe. Schick betonte, dass die Behörden entschlossen gegen Cum-Ex-Vergehen vorgehen müssten. Der gleiche Rechtsstaat, der Olearius nun vor einem Verfahren schützt, hätte ihn schon früher anklagen müssen.
