Cum-Ex-Kronzeuge vor Gericht
Kai-Uwe Steck wegen Steuerhinterziehung von 428 Millionen Euro angeklagt

Der Wirtschaftsjurist Kai-Uwe Steck steht im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal vor Gericht. Die Anklage gegen Steck wurde vom Landgericht Bonn zugelassen, und der Prozess wird am 21. November beginnen. Insgesamt sind 24 Verhandlungstage bis Mitte Februar 2025 geplant. Steck wird acht besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung zwischen 2007 und 2015 vorgeworfen, wovon drei im Versuchsstadium blieben. Der Angeklagte soll durch seine Aktivitäten eine Rückerstattung der Kapitalertragssteuer vom deutschen Fiskus bewirkt haben, die nie abgeführt wurde. Laut Anklage beträgt die Summe dieser Steuerhinterziehung etwa 428 Millionen Euro.
Besondere Brisanz erhält der Fall dadurch, dass Steck nicht nur als Angeklagter, sondern auch als wichtiger Informant der Ermittler auftritt. Obwohl er selbst jahrelang an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt war und damit ein Vermögen verdiente, half er den Ermittlungsbehörden umfassend bei der Aufklärung des Skandals. Der Begriff „Cum-Ex“ bezieht sich auf den Handel von Aktien mit und ohne Dividendenanspruch, dessen Ziel die Erschleichung von Steuergeldern war.
Die meisten bisherigen Cum-Ex-Prozesse endeten mit Schuldsprüchen, auch gegen Stecks ehemalige Geschäftspartner, wie Hanno Berger. Steck selbst beriet Banken, Fondsgesellschaften und Investoren zu diesen Geschäften und verdiente zusätzlich durch eigene Cum-Ex-Geschäfte rund 50 Millionen Euro. Die Anklage bezieht sich vor allem auf Geschäfte in den Jahren 2007 bis 2011. Seine wichtigsten Partner waren die M.M. Warburg Bank, die Varengold Bank, die Finanzfirma Ballance und die Fondsgesellschaft Sheridan.
Trotz eines 2009 veröffentlichten Schreibens des Bundesfinanzministeriums, das die Cum-Ex-Geschäfte als marktwidrig einstufte, und eines weiteren Schreibens 2010, das noch deutlicher wurde, setzte Steck seine Aktivitäten fort. 2011 entwickelte er zusammen mit Berger ein neues Geschäftsmodell. Über ein Netzwerk von Briefkastenfirmen, die als US-Pensionsfonds ausgewiesen wurden, wurden weiterhin Erstattungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt. Als die Behörde diese verweigerte, wurde Druck auf die Sachbearbeiterin ausgeübt, bis hin zur Androhung persönlicher Schadensersatzklagen.
Im Laufe der Jahre zeigte Steck eine gewisse Reue und half zunehmend den Ermittlungsbehörden. Nachdem seine Kanzlei 2012 durchsucht wurde und Berger in die Schweiz floh, änderte sich seine Haltung. Ab 2016 trat er als Kronzeuge auf und sagte in zahlreichen Vernehmungen und Gerichtsverfahren aus. Seine Aussage vor Gericht führte dazu, dass viele Beteiligte des Cum-Ex-Skandals zu Beschuldigten wurden.
Stecks Kooperation mit den Ermittlungsbehörden hat ihn jedoch nicht vor einer eigenen Anklage geschützt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Köln ihn angeklagt hatte, wechselte Steck seine Verteidiger. Nun wird er von dem Hamburger Anwalt Gerhard Strate vertreten, der sich in den umfangreichen Fall einarbeitet. Auf der Webseite seiner Kanzlei versucht Steck die anstehende Anklage mit dem Hinweis auf seine Erfahrungen im Krisenmanagement und einem Zitat von Max Frisch zu verarbeiten, wonach die Krise ein produktiver Zustand sei.
