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Commerzbank muss Strafzinsen erstatten

Rund 40.000 Kunden können Ansprüche nach Gerichtsurteilen geltend machen

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Commerzbank muss Strafzinsen erstatten

Die früher von der Commerzbank erhobenen Strafzinsen könnten für das Institut eine kostspielige Aufarbeitung nach sich ziehen. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung beläuft sich die mögliche Entschädigungssumme für rund 40.000 Kundinnen und Kunden auf insgesamt etwa zehn Millionen Euro. Die Bank hat die Betroffenen inzwischen kontaktiert und kündigt Ausgleichszahlungen an, sofern die angeschriebenen Kundinnen und Kunden auf das Schreiben reagieren.

Hintergrund der nun anstehenden Rückerstattungen sind Negativzinsen, die Geschäftsbanken im Euroraum ab Juni 2014 leisten mussten, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank hinterlegten. Zahlreiche Institute gaben diese Belastung an ihre private Kundschaft weiter und führten sogenannte Verwahrentgelte ein, häufig erst oberhalb bestimmter Freibeträge. Auch die Commerzbank erhob solche Gebühren und legte sie für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro fest. Nachdem die EZB im Juli 2022 die Negativzinsen aufgehoben hatte, passten viele Banken und Sparkassen ihre Kontomodelle wieder an und reduzierten oder strichen die entsprechenden Entgelte.

Der Bundesgerichtshof stellte im Februar 2025 klar, dass Verwahrentgelte für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig sind. Ein solcher Gebührenmechanismus stehe dem Vertragszweck des Sparens grundlegend entgegen. In der Folge verpflichtete das Oberlandesgericht Frankfurt die Institute dazu, betroffene Kundinnen und Kunden per Brief oder E-Mail über die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln zu informieren und auf die Möglichkeit einer Rückerstattung hinzuweisen.

Eine Sprecherin der Commerzbank erklärte auf Nachfrage, das Institut setze beide Urteile um. Sie betonte, dass bereits seit Mitte 2022 kein Verwahrentgelt mehr erhoben werde und die einschlägigen Vertragsklauseln aus den Privatkundenverträgen entfernt worden seien. Die Bank reagiert damit auf die juristische Klarstellung, die Banken und Sparkassen zwingt, die während der Zeit negativer EZB-Einlagenzinsen eingeführten Regelungen vollständig zu revidieren.

Für die Betroffenen ist die Rückabwicklung mit Aufwand verbunden, da die Entschädigung nur erfolgt, wenn sie gegenüber der Bank aktiv werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird auf rund 40.000 geschätzt, wobei die endgültige Höhe der Rückzahlungen vom Rücklauf der Kontaktschreiben abhängen dürfte. Damit steht der Commerzbank ein finanzieller Aufwand bevor, der sich aus einer jahrelangen Praxis ergibt, die nun höchstrichterlich als unzulässig eingestuft wurde.

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