Bundesanwaltschaft klagt Credit Suisse im Mosambikfall an
Vorwürfe gegen frühere Mitarbeiterin und organisatorische Mängel bei der damaligen Großbank

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Mosambik-Schuldenskandal Anklage gegen Credit Suisse und eine ehemalige Mitarbeiterin erhoben. Der Behörde zufolge wird der früheren Compliance-Mitarbeiterin Geldwäsche vorgeworfen. Der Bank, die inzwischen Teil der UBS ist, wird angelastet, die mutmaßliche Straftat aufgrund organisatorischer Mängel nicht verhindert zu haben. Die UBS teilte mit, sie weise die Schlussfolgerungen der Ermittler zurück und werde ihre Position mit Nachdruck verteidigen.
Der Fall geht auf Vorgänge zurück, die nach Bekanntwerden des sogenannten Mosambik-Schuldenskandals im Jahr 2016 untersucht wurden. Dabei handelte es sich um Kredite von mehr als zwei Milliarden Dollar, welche die Credit Suisse bereits 2013 an drei staatliche Unternehmen in Mosambik vergeben hatte. In der aktuellen Untersuchung stehen Zahlungen des mosambikanischen Finanzministeriums an eine ausländische Gesellschaft im Zentrum. Auf deren Konten bei Credit Suisse gingen im Frühjahr 2016 rund 7,86 Millionen Dollar ein.
Die angeklagte Mitarbeiterin soll trotz Hinweisen auf eine mögliche kriminelle Herkunft der Gelder empfohlen haben, keine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Stattdessen wurde die Geschäftsbeziehung beendet. Dadurch flossen die noch vorhandenen Gelder ins Ausland ab, was laut Anklage als Geldwäscherei zu bewerten ist. Die Bundesanwaltschaft führt aus, dass die Bank die nötigen Kontrollmechanismen nicht vollständig angewandt habe, um die Abflüsse zu verhindern.
Der Credit Suisse und ihrer Rechtsnachfolgerin UBS wird im Zusammenhang mit den Vorgängen ein unzureichendes Risikomanagement vorgeworfen. Nach Darstellung der Ermittler bestanden im Jahr 2016 erhebliche Mängel in den internen Prozessen, die eine frühzeitige Reaktion auf Geldwäscheverdachtsmomente erschwerten. Eine Meldung an die MROS ging erst 2019 ein, nachdem das US-Justizministerium ein eigenes Strafverfahren öffentlich gemacht hatte.
Ein weiteres Strafverfahren gegen eine ehemalige leitende Managerin, die früher für die gesamte Compliance der Bank verantwortlich war, wurde aus prozessökonomischen Gründen eingestellt. Gegen die Managerin läuft bereits ein separates Verwaltungsstrafverfahren in derselben Angelegenheit. Im März hatte zudem das Schweizer Finanzministerium ein Bußgeld gegen die frühere Credit-Suisse-Managerin Lara Warner verhängt, weil sie einen Geldwäscheverdacht nicht gemeldet haben soll. Ein Anwalt der Managerin kündigte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an.
