ANZEIGE

Britische Altersvorsorge im Ausland: So planen Sie richtig

Wer im Ausland arbeitet oder den Ruhestand in der Sonne verbringt, muss seine britische Altersvorsorge sorgfältig planen – sonst drohen Steuerfallen.

•• 3 Min
Britische Altersvorsorge im Ausland: So planen Sie richtig

Wer als Brite im Ausland arbeitet oder dort seinen Ruhestand verbringt, steht vor komplexen Herausforderungen bei der Altersvorsorge. Jüngste Änderungen der britischen Steuervorschriften machen eine vorausschauende Planung wichtiger denn je. Wer dies versäumt, riskiert unerwartete Steuerbelastungen oder verpasst großzügige Vergünstigungen, die das Rentenkapital erheblich aufbessern könnten.

Ein häufig übersehener Vorteil betrifft den sogenannten Rentenfreibetrag für Geringverdiener. Laut Finanzberatern wissen nur wenige derjenigen, die eine Stelle im Ausland antreten, dass dieser Freibetrag bis zu fünf Jahre nach dem Verlassen des Vereinigten Königreichs genutzt werden kann. Er ermöglicht jährliche Bruttobeiträge von 3.600 Britischen Pfund – beziehungsweise 2.880 Pfund nach Abzug der Basissteuerentlastung – in eine private Rentenversicherung, selbst wenn keine relevanten Nettoeinkünfte im Vereinigten Königreich vorliegen.

Altersvorsorge im Ausland: Was Arbeitgeber bieten

Die Altersvorsorge, die ein ausländischer Arbeitgeber anbietet, variiert je nach Land und Branche erheblich. Länder wie Australien und die Niederlande verfügen laut Ben Simon, Berater im internationalen Team des Dienstleistungsunternehmens Aon, tendenziell über großzügigere Systeme. Unternehmen im Finanzsektor böten oft die besten Vorsorgepakete an.

Simon weist zudem auf ein wachsendes Instrument hin: „Wir beobachten bei vielen multinationalen Arbeitgebern eine verstärkte Nutzung sogenannter ‚International Retirement Savings Plans'", sagt er. „Diese können in verschiedenen Ländern angeboten werden, und die Gestaltung der Rentenvorsorge ist völlig flexibel. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber über eine solche Vereinbarung verfügt."

Neben der betrieblichen Vorsorge sollten Auslandstätige auch ihren Anspruch auf die staatliche britische Rente im Blick behalten. Freiwillige National-Insurance-Beiträge können während der Abwesenheit weiter aufgestockt werden, während gleichzeitig Ansprüche im Ausland erworben werden. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Länder unterschiedliche Mindestbeitragsjahre vorschreiben: In Deutschland genügen fünf Beitragsjahre für einen staatlichen Rentenanspruch, in Spanien sind es hingegen 15 Jahre – wobei zwei davon innerhalb von 15 Jahren vor dem Renteneintritt liegen müssen.

Rückkehr ins Vereinigte Königreich: Steuervorteile nutzen

Viele Briten kehren nach Jahren im Ausland in ihre Heimat zurück. Mark Pollock, Senior Client Partner beim Finanzberater Evelyn Partners, empfiehlt denjenigen, die mindestens zehn Jahre lang keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten, die im April 2025 eingeführte Regelung für ausländische Einkünfte und Gewinne – das sogenannte „Foreign Income and Gains regime" – zu prüfen. Diese ermöglicht es potenziell, ausländische Kapitalerträge und Einkünfte, einschließlich solcher aus einer ausländischen Rente, für bis zu vier Jahre nach der Rückkehr steuerfrei im Vereinigten Königreich zu realisieren.

Rückkehrer sollten zudem die sogenannten „Carry Forward"-Rentenregeln nicht übersehen. Diese erlauben es, die Rentenbeitragsfreibeträge der vorangegangenen drei Jahre nachträglich auszuschöpfen – was in diesem Zeitraum bis zu 180.000 Britische Pfund brutto wert sein kann. Olly Cheng, zertifizierter Finanzplaner beim Vermögensberater Rathbones, erklärt: „Solange Sie vor Ihrer Abreise eine britische Rentenversicherung hatten, in die Sie einzahlen konnten, bauen Sie während Ihrer Abwesenheit ‚Carry Forward'-Ansprüche auf, auf die Sie bei Ihrer Rückkehr tatsächlich zugreifen können, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Land waren."

Ruhestand im Ausland: Wichtige Schritte vor dem Umzug

Wer seinen Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen möchte, sollte bereits vor dem Umzug handeln. Kevin O'Shea, Director Wealth Planning bei RBC Wealth Management, weist darauf hin, dass viele Menschen den steuerfreien Kapitalanteil ihrer Rente noch vor dem Wegzug in Anspruch nehmen, da Auszahlungen im neuen Wohnsitzland der Steuer unterliegen können.

Ein weiteres Thema gewinnt an Bedeutung: die Übertragung britischer Renten in ein anerkanntes ausländisches Rentensystem, ein sogenanntes Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme (Qrops). Hintergrund ist, dass britische Renten ab April des kommenden Jahres unter die britische Erbschaftsteuer fallen werden. Laut Pollock von Evelyn Partners kann eine solche Übertragung es potenziell ermöglichen, dass die Rente der britischen Erbschaftsteuer entgeht, sobald man mindestens zehn Jahre lang nicht mehr im Vereinigten Königreich steuerpflichtig war. Da die Regeln jedoch komplex sind und ausländische Renten oft weniger flexibel sind als britische, ist professionelle Beratung in jedem Fall unerlässlich.

Grenzüberschreitende Ruhestandsplanung ist zweifellos anspruchsvoll. Mit sorgfältiger Vorbereitung und dem richtigen Fachwissen lassen sich die geltenden Regeln jedoch gezielt zum eigenen Vorteil nutzen – für einen komfortableren und sichereren Ruhestand, ob im Vereinigten Königreich oder im Ausland.

Britische Altersvorsorge AuslandRente Im AuslandQROPSNational Insurance BeiträgeCarry Forward RenteForeign Income And Gains RegimeRentenplanung Expats

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.