BNP Paribas erneut wegen Diskriminierung angeklagt
Ex-Mitarbeiterin wirft Bank systematische Benachteiligung von Frauen bei Bonuszahlungen vor

Die französische Bank BNP Paribas sieht sich erneut mit schweren Vorwürfen der Diskriminierung konfrontiert. Stacey Macken, eine ehemalige Mitarbeiterin des Unternehmens, hat erneut Klage eingereicht und wirft der Bank vor, Frauen systematisch benachteiligt zu haben. Bereits 2019 hatte Macken einen bedeutenden Prozess gegen BNP Paribas gewonnen, in dem sie nachweisen konnte, dass sie deutlich schlechter bezahlt wurde als ihre männlichen Kollegen. Neben der finanziellen Benachteiligung wurde sie auch Opfer von sexistischem Mobbing am Arbeitsplatz. In einem besonders auffälligen Fall hinterließen Kollegen einen Hexenhut auf ihrem Schreibtisch. Für diese Diskriminierung und das Mobbing erhielt sie damals eine Entschädigung in Höhe von zwei Millionen Pfund.
Die neue Klage von Macken konzentriert sich auf zusätzliche Vorwürfe, dass in der Londoner Filiale der Bank Boni von weiblichen Mitarbeitern gekürzt wurden, um das gesparte Geld männlichen Kollegen zukommen zu lassen. Diese Boni-Kürzungen sollen 2019 erfolgt sein, und ein hochrangiger Banker der Gruppe steht im Zentrum der Anschuldigungen. Macken behauptet, dass die Boni der Frauen um 60 Prozent reduziert wurden, und das eingesparte Geld gleichmäßig unter den männlichen Führungskräften verteilt wurde. Vor Gericht stützt Macken sich auf Aussagen mehrerer Zeuginnen, die ihre Anschuldigungen bestätigen sollen.
Eine dieser Zeuginnen berichtete, dass der betreffende Banker in einer internen E-Mail diskriminierende Anweisungen gegeben habe. Eine Mitarbeiterin, die den Banker direkt auf diese Anweisungen ansprach, erlebte daraufhin eine korrigierte Leistungsbeurteilung. Diese Mitarbeiterin reichte zudem eine Whistleblowing-Beschwerde ein und informierte die Aufsichtsbehörden über das Vorgehen.
BNP Paribas weist die Vorwürfe entschieden zurück. Laut einer Erklärung der Bank seien die Anschuldigungen gründlich untersucht worden, und es habe sich kein Fehlverhalten ergeben. Daher sei auch kein Disziplinarverfahren gegen den beschuldigten Banker eingeleitet worden. Die Anwälte der Bank argumentieren zudem, dass die Vorwürfe verjährt seien und das Verfahren eingestellt werden sollte. Macken hingegen wirft der Bank vor, den Prozess mit langwierigen und ihrer Meinung nach wenig ernsthaften Untersuchungen in die Länge gezogen zu haben. Die Auseinandersetzung zwischen der ehemaligen Mitarbeiterin und BNP Paribas dauert somit weiter an.
