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BGH-Urteile belasten Banken nur begrenzt

Moody’s sieht geringe Rückzahlungen, warnt aber vor Reputationsrisiken

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BGH-Urteile belasten Banken nur begrenzt

Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), die Verwahrentgelte auf Guthaben in vielen Fällen für unzulässig erklärten, schätzt die Ratingagentur Moody’s die finanziellen Auswirkungen für deutsche Banken als begrenzt ein. Die Agentur betont, dass trotz gewisser Risiken für den Finanzsektor die finanziellen Folgen für die meisten Banken überschaubar bleiben dürften.

Moody’s erwartet, dass die Höhe möglicher Rückzahlungen gering sein wird. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass betroffene Kunden ihre Ansprüche individuell geltend machen müssen, da es keinen automatischen Erstattungsmechanismus gibt. Zudem könnten Forderungen, die vor dem 1. Januar 2022 entstanden sind, bereits verjährt sein, was den Kreis der potenziellen Anspruchsteller weiter einschränkt.

Der BGH hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass von Banken und Sparkassen erhobene Verwahrentgelte für Guthaben auf Tagesgeld- und Sparkonten unzulässig sind. Für Girokonten können solche Entgelte zwar grundsätzlich erhoben werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie transparent geregelt sind. In der Vergangenheit hatten viele Banken diese Gebühren eingeführt, um die Kosten der Negativzinsen, die sie für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen mussten, an ihre Kunden weiterzugeben.

Auf dem Höhepunkt im Mai 2022 erhoben laut Daten des Verbraucherportals Verivox mindestens 455 Banken und Sparkassen von ihren Privatkunden Negativzinsen. Dabei wurden häufig die Freibeträge, ab denen diese Gebühren fällig wurden, abgesenkt, während die Verwahrentgelte oft in derselben prozentualen Höhe wie die von der EZB geforderten Negativzinsen lagen.

Moody’s sieht in den BGH-Urteilen vor allem Reputations- und soziale Risiken für den Bankensektor. Das Urteil stärke den Verbraucherschutz in einer Zeit, in der die Branche verstärkt auf faire Preisgestaltung und Transparenz überprüft wird. Eine kundenunfreundliche Umsetzung der Entscheidung könnte zudem das Interesse der Aufsichtsbehörden wecken.

Einige Banken könnten sich laut Moody’s dafür entscheiden, frühere Negativzinsen freiwillig und automatisch zurückerstatten. Andere Institute hingegen könnten sich gegen eine solche Praxis entscheiden, was zu weiteren Klagen von betroffenen Kunden führen könnte.

Moody'sBankensektorDeutschland

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