BGH-Urteil zu Riester-Fondsrenten: So wehren Sie sich gegen Kürzungen
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Allianz-Fondspolicen für unwirksam erklärt. Betroffene Anleger können nun höhere Renten und Nachzahlungen fordern. Das Urteil könnte auch andere Versicherer treffen.

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Riester-Sparern mit Fondspolicen. Die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel der Allianz für unwirksam, die dem Versicherer erlaubte, den Rentenfaktor einseitig zu senken. Dieser Faktor bestimmt, wie das angesparte Fondsguthaben in eine monatliche Rente umgerechnet wird.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene
Versicherungsnehmer mit entsprechenden Verträgen sollten aktiv werden. Rechtsanwalt Knut Pilz, Fachanwalt für Versicherungsrecht, empfiehlt: Fordern Sie von der Allianz die schriftliche Bestätigung des ursprünglich vereinbarten Rentenfaktors. Wer bereits Rente bezieht, kann zusätzlich Nachzahlungen geltend machen. Die unwirksame Klausel benachteiligte Versicherte einseitig und gab dem Konzern zu viel Spielraum bei der Rentenberechnung.
Klauselersetzung nur unter strengen Bedingungen
Die Allianz könnte versuchen, die unwirksame durch eine wirksame Klausel zu ersetzen. An ein solches Klauselersetzungsverfahren stellen Gerichte jedoch hohe Anforderungen. Der Versicherer muss nachweisen, dass er auf die Änderung angewiesen ist. Ein Präzedenzfall aus 2024 zeigt: Der BGH lehnte einen Änderungsversuch der DKV bei Krankentagegeld-Policen ab.
Wichtig: Eine nachträgliche Klauseländerung ist nur bei laufenden Verträgen möglich. Fließen bereits Rentenzahlungen, bleibt der ursprüngliche Rentenfaktor verbindlich. Dies stärkt die Position von Rentenbeziehern erheblich.
Branchenweite Auswirkungen erwartet
Das Urteil betrifft nicht nur Riester-Verträge der Allianz. Auch andere Versicherer verwendeten ähnliche Klauseln in fondsgebundenen Policen. Das Oberlandesgericht Köln verhandelt bereits über eine vergleichbare Klage gegen die Zürich Lebensversicherung. Experten rechnen mit einer Welle weiterer Verfahren.
Für Versicherte mit fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Der Erfolg individueller Klagen hängt von der konkreten Klauselformulierung ab. Das BGH-Urteil liefert jedoch starke Argumente gegen einseitige Benachteiligungen durch Versicherer.
Prüfung der eigenen Police empfohlen
Anleger sollten ihre Vertragsunterlagen auf ähnliche Klauseln überprüfen. Besonders relevant sind Regelungen zum Rentenfaktor und dessen möglicher Anpassung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Die vollständigen Entscheidungsgründe des BGH stehen noch aus, werden aber weitere Klarheit für Betroffene bringen.
