ANZEIGE

BGH stärkt Rechte von Sparkassenkunden bei Gebühren

Rückerstattung trotz Dreijahresregel – Urteil zeigt begrenzte Verbraucheraktivität auf

2 Min
BGH stärkt Rechte von Sparkassenkunden bei Gebühren

Im Streit um die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Bankgebühren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugunsten eines Sparkassenkunden entschieden. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Sparkasse Gebühren einbehalten darf, die sie auf Grundlage einer unwirksamen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhoben hatte. Diese Klausel sah vor, dass Vertragsänderungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Bereits 2021 hatte der BGH entschieden, dass solche Zustimmungsfiktionen unwirksam sind, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Im vorliegenden Fall hatte die Sparkasse ab Anfang 2018 Gebühren für ein Girokonto ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden eingeführt. Der Kunde legte erst im Juli 2021 Widerspruch ein und klagte daraufhin auf Rückzahlung der von 2018 bis 2021 erhobenen Gebühren in Höhe von 192 Euro. Die Vorinstanzen hatten die Klage jedoch abgewiesen. Das Landgericht Ingolstadt argumentierte, dass der Anspruch des Kunden verjährt sei, da die sogenannte Dreijahreslösung des BGH aus dem Bereich der Energielieferungsverträge hier anwendbar sei. Diese sieht vor, dass Ansprüche, die länger als drei Jahre nicht geltend gemacht werden, erlöschen.

Der BGH widersprach dieser Auffassung und hob das Urteil des Landgerichts auf. Der zuständige 11. Zivilsenat erklärte, dass die Dreijahreslösung im Bankenrecht keine Anwendung finde. Die Richter entschieden, dass der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren habe. Darüber hinaus verpflichteten sie die Sparkasse, dem Kläger zukünftige Schäden zu ersetzen, die ihm durch nicht vereinbarte Entgelte entstehen könnten.

Das Urteil unterstreicht die Rechte von Bankkunden und verweist auf die bestehenden gesetzlichen Verjährungsregelungen, die Banken und Sparkassen weiterhin schützen sollen. Laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox haben dennoch nur wenige Verbraucher Erstattungsansprüche geltend gemacht. Obwohl mindestens 40 Prozent der Girokonten in den drei Jahren vor dem BGH-Urteil teurer geworden waren, forderten lediglich 11 Prozent der Kunden eine Rückzahlung. Dies deutet darauf hin, dass die Bankenbranche insgesamt glimpflich davongekommen ist, wie Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier anmerkte.

BGHSparerJustizBundesgerichtshofStreit

Meistgelesene News

  1. Chevron und Halliburton: Öldeal mit Venezuela treibt Aktienkurse an
  2. Tesla am Scheideweg: Rekordumsatz trifft auf milliardenschwere KI-Ambitionen
  3. Teslas 25-Milliarden-Wette: Vom Autobauer zum KI-Roboter-Konzern
  4. Tesla-Robotaxi-Strategie und BYD-Expansion prägen das globale EV-Duell
  5. Führungswechsel bei Volksbank Brawo und L3Harris erschüttern Märkte

Disclaimer