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Bewährungsstrafe für zentrale Figur im Cum-Ex-Skandal

Kai-Uwe Steck half als Kronzeuge bei der Aufklärung und muss 24 Millionen Euro zahlen

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 Bewährungsstrafe für zentrale Figur im Cum-Ex-Skandal

Der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck ist wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen vom Landgericht Bonn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an. Die betreffenden Taten fanden im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 statt. Nach Angaben des Gerichts hat Steck mit seinem Verhalten einen Steuerschaden von annähernd 500 Millionen Euro mitverursacht.

Der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen bezeichnete Steck als eine zentrale Figur im sogenannten Cum-Ex-Skandal, dem größten Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert, während die Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens plädiert hatte.

Steck war früher Partner in der Kanzlei von Hanno Berger, dem als „Cum-Ex-Architekt“ bekannten Juristen. Im Gegensatz zu Berger, der bis zuletzt auf der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen beharrte, zeigte sich Steck einsichtig und kooperierte mit den Ermittlungsbehörden. Er trat als Kronzeuge auf und leistete durch seine Aussagen einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung des Skandals.

Das Gericht berücksichtigte Stecks Kooperation bei der Strafzumessung und wertete sein Verhalten strafmildernd. Der frühere Kanzleipartner Berger war bereits im Jahr 2022 vom selben Gericht zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag so gehandelt, dass Steuererstattungen für Kapitalertragsteuer mehrfach beantragt und ausgezahlt wurden, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Der Name „Cum-Ex“ bezieht sich auf die Praxis, Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch im schnellen Wechsel zu handeln. Die Hochphase dieser Aktivitäten lag zwischen 2006 und 2011. Nach Schätzungen verlor der deutsche Staat durch diese Geschäfte einen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe.

Cum-Ex-SkandalJustizFinanzenSteuernGerichtDeutschland

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