Beschwerderegister-Abschaffung: Kritik von Verbraucherschützern
Regierung sieht Bürokratieabbau, Verbraucherschützer warnen vor weniger Anlegerschutz

Die Bundesregierung plant, das Beschwerderegister für Bankkunden bei der Finanzaufsicht BaFin abzuschaffen. Während die Regierung diesen Schritt als Maßnahme zum Bürokratieabbau bezeichnet, äußert sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisch. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim VZBV, argumentiert, dass gerade in Zeiten steigender Zertifikateverkäufe und häufiger Berichte über Falschberatung die Abschaffung des Beschwerderegisters das falsche Signal setze. Sie betont die Bedeutung der Beschwerden als wichtige Informationsquelle für die Aufsichtstätigkeit der BaFin.
Bislang hatten Bankkunden die Möglichkeit, schriftlich Beschwerde einzureichen, wenn sie sich durch ihren Berater schlecht beraten fühlten. Diese Beschwerden wurden von den Finanzinstituten an die BaFin weitergeleitet, wo sie in einem zentralen Register gesammelt und ausgewertet wurden. Diese Praxis soll nun geändert werden, da das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherige Regelung als veraltet ansieht. Man spricht von einem hohen bürokratischen Aufwand, der durch rund 40.000 Anzeigen jährlich sowohl auf Seiten der betroffenen Institute als auch bei der BaFin entsteht. Das BMF argumentiert, dass dieser Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen des Registers stehe.
Das Mitarbeiterregister, ein weiterer Bestandteil des Anlegerschutzgesetzes von 2011, war ursprünglich eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise und den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008. Damals verloren rund 50.000 deutsche Anleger Geld durch wertlos gewordene Zertifikate, die sie nach ihrer Auffassung nur unzureichend über die Risiken informiert erworben hatten. Das Register sollte sicherstellen, dass nur qualifizierte Berater den Vertrieb solcher Produkte übernehmen und es eine disziplinierende Kontrolle durch die BaFin gibt. Dorothea Mohn betont, dass durch das Register auch gewährleistet sei, dass nur registrierte Bankmitarbeiter im Produktvertrieb tätig sind und so eine wichtige Schutzfunktion für Verbraucher erfüllt werde.
BaFin-Präsident Mark Branson hingegen sieht das Beschwerderegister als entbehrlich an. Er erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass die BaFin auch auf anderen Wegen Beschwerden erhalte, weshalb das Register für die Behörde keinen Mehrwert biete. Aktuell läuft eine Untersuchung der BaFin, die klären soll, warum Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken im Jahr 2023 verstärkt Zinszertifikate vertrieben haben, obwohl andere Produkte wie Anleihen und Festgeld attraktivere Alternativen für die Kunden darstellten. Das Ergebnis dieser Untersuchung steht noch aus.
Verbraucherschützer zeigen sich jedoch wenig überrascht über das Vertriebsmuster der Banken. Sie betonen, dass der Fokus bei der Beratung oft auf dem Verkauf von Produkten liege und Provisionen der Wertpapieranbieter einen erheblichen Einfluss darauf hätten, welche Produkte an Kunden verkauft würden. Um diesen Praktiken entgegenzuwirken, fordern die Verbraucherschützer weiterhin die Möglichkeit für Kunden, Beschwerden einzureichen.
In Deutschland gibt es derzeit rund 103.000 Anlageberaterinnen und -berater. Diese Zahl ist in den letzten zehn Jahren um etwa 55.000 gesunken, was ebenfalls ein Indikator für die Veränderungen im Finanzvertrieb sein könnte.
