BaFin fordert Commerzbank zum Versand von Steuerbescheinigungen auf
Bank soll Fristen für Kunden einhalten

Die Commerzbank sieht sich mit einer Aufforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konfrontiert, die den zügigen Versand ausstehender Steuerbescheinigungen für das Jahr 2022 betrifft. Diese Dokumente sind essentiell für Kunden, um ihre Einkommensteuererklärung korrekt zu erstellen, und die BaFin hat betont, dass die Bank innerhalb von 20 Bankarbeitstagen die Bescheinigungen verschicken muss. Diese Anordnung ist Teil der regulatorischen Bemühungen, um sicherzustellen, dass Banken ihre Dienstleistungen im Sinne der Kunden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anbieten.
Im Detail geht es um die professionelle Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen, die laut Wertpapierhandelsgesetz im besten Interesse der Kunden zu erfolgen hat. Die Commerzbank hatte in persönlichen Schreiben an betroffene Kunden bereits im September 2023 Probleme beim Versand der Jahressteuerbescheinigung eingeräumt, diese jedoch mit notwendigen Prüfungen begründet. Die Bank versicherte, dass an einer zeitnahen Lösung gearbeitet werde, und betonte, bereits umfangreiche organisatorische Maßnahmen eingeleitet zu haben, um zukünftig einen reibungslosen und den behördlichen Anforderungen entsprechenden Prozess sicherzustellen.
Die Verzögerungen in der Versendung der Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November angefordert wurden, sollen laut BaFin mittlerweile behoben sein. Ein Sprecher der Commerzbank äußerte sich zuversichtlich, dass dank der getroffenen Maßnahmen im kommenden Jahr alle Steuerbescheinigungen fristgerecht erstellt und an die Kunden verschickt werden können.
Die BaFin hatte bereits im Mai der Finanzbranche gegenüber klar gemacht, dass die Erstellung und Versendung der Steuerbescheinigungen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen hat. Dieser Schritt ist für die Verbraucher von großer Bedeutung, da sie die Bescheinigungen benötigen, um eine Erstattung zu viel gezahlter Kapitalertragsteuern geltend zu machen. Normalerweise werden diese Dokumente von den Geldhäusern bis zum Ende des ersten Quartals zugestellt.
