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401(k)-Auszahlung nach Entlassung: Darf der Arbeitgeber Steuern einbehalten?

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge nach einer Entlassung – und welche Methode kann teuer werden?

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401(k)-Auszahlung nach Entlassung: Darf der Arbeitgeber Steuern einbehalten?

Wer seinen Job verliert oder das Unternehmen wechselt, steht oft vor einer wichtigen Frage: Was passiert mit dem angesparten Guthaben im 401(k)-Plan? Es gibt grundsätzlich zwei Hauptwege, um das Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen – doch einer davon kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Problem: Ein Mann ließ sich nach seiner Entlassung sein 401(k)-Guthaben direkt auszahlen, in der Erwartung, eine steuerfreie Transaktion durchzuführen. Doch das Unternehmen behielt einen beträchtlichen Teil des Guthabens für Steuern ein. Obwohl er die erhaltene Summe anschließend in ein individuelles Rentenkonto (IRA) einzahlte, musste er am Ende eine hohe steuerliche Belastung hinnehmen.

Was steckt hinter dem 401(k)-Plan?

Der 401(k) ist das in den USA am weitesten verbreitete Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts steuerbegünstigt in diesen Plan ein, der Arbeitgeber schießt häufig einen zusätzlichen Betrag zu. Das angesparte Kapital wächst steuerfrei, bis es im Rentenalter ausgezahlt wird. Für deutsche Anleger ist das Modell mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder dem Riester-Vertrag vergleichbar, wenngleich die steuerlichen Regelungen sich deutlich unterscheiden.

Das zentrale Problem bei einer direkten Auszahlung liegt im sogenannten Quellensteuerabzug. Wenn ein ehemaliger Arbeitgeber das 401(k)-Guthaben direkt an den Arbeitnehmer auszahlt, ist er gesetzlich verpflichtet, einen Teil des Betrags einzubehalten – dieser wird an die Steuerbehörden abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält also nicht den vollen Betrag, den er angespart hat.

Zwei Wege – mit sehr unterschiedlichen Folgen

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen den zwei Hauptmethoden der Kapitalübertragung. Wer sein 401(k)-Guthaben direkt ausgezahlt bekommt und es dann selbst in eine IRA einzahlen möchte, läuft Gefahr, auf dem einbehaltenen Steueranteil sitzenzubleiben – zumindest vorübergehend. Denn um die volle Steuervergünstigung zu erhalten, müsste der gesamte ursprüngliche Betrag innerhalb einer bestimmten Frist in die IRA eingezahlt werden, einschließlich des einbehaltenen Anteils, den man selbst aus eigener Tasche aufbringen müsste.

Die Alternative ist ein sogenannter direkter Rollover, bei dem das Guthaben direkt vom 401(k)-Plan auf eine IRA oder einen neuen Arbeitgeber-Plan übertragen wird, ohne dass der Arbeitnehmer das Geld jemals selbst in den Händen hält. Bei dieser Methode entfällt der Quellensteuerabzug, und die Transaktion bleibt steuerfrei.

Relevanz für deutsche Anleger und Auslandsbeschäftigte

Für Deutsche, die in den USA gearbeitet haben oder dort beschäftigt sind, ist dieses Thema besonders relevant. Wer einen 401(k) angespart hat und das Land verlässt oder den Job wechselt, sollte sich genau über die Übertragungsoptionen informieren. Die Wahl der falschen Methode kann zu einer unerwarteten und vermeidbaren Steuerlast führen – wie das eingangs geschilderte Beispiel eindrücklich zeigt.

Die wichtigste Lektion aus diesem Fall: Wer sein 401(k)-Guthaben nach einer Entlassung übertragen möchte, sollte sich vorab genau informieren, welche der beiden Übertragungsmethoden für die eigene Situation die richtige ist. Ein voreiliger Schritt kann teuer werden – und die erhoffte steuerfreie Transaktion schnell in eine empfindliche Steuerlast verwandeln.

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