Wirecard-Aktionäre dürfen auf Entschädigung hoffen
OLG München erkennt Täuschung an – BGH muss über endgültige Entscheidung befinden

Die Aktionäre des insolventen Zahlungsabwicklers Wirecard könnten möglicherweise doch Schadensersatzansprüche aus der Insolvenzmasse geltend machen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied in einem Zwischenurteil, dass die Aktionäre einen Status als Gläubiger erhalten könnten, da sie über Jahre hinweg von der Unternehmensführung getäuscht worden seien. Diese Entscheidung weicht von einem früheren Urteil des Landgerichts München I ab, welches den Aktionären diesen Status noch verweigert hatte. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) letztlich über die Angelegenheit entscheiden.
Sollte das Urteil des OLG bestätigt werden, müssten die anderen Gläubiger von Wirecard – darunter Banken, Anleihegläubiger und die Arbeitsagentur – die vorhandene Insolvenzmasse mit den etwa 52.000 Aktionären teilen, die Schadensersatzforderungen angemeldet haben. Insgesamt wurden im Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 15,4 Milliarden Euro angemeldet, wovon 8,5 Milliarden Euro auf die Aktionäre entfallen. Bisher konnte der Insolvenzverwalter Michael Jaffe etwa 650 Millionen Euro durch die Verwertung der verbliebenen Wirecard-Assets einnehmen, die am Ende unter den Gläubigern aufgeteilt werden sollen.
Jaffe kündigte jedoch an, gegen das Urteil des OLG vor den BGH zu ziehen, um eine endgültige Klärung der Rangfolge im Interesse aller Gläubiger herbeizuführen. Die zentrale Frage dabei ist, ob und unter welchen Umständen Aktionäre überhaupt als Gläubiger im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. In der Regel kommen sie erst dann zum Zuge, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden – was in der Praxis kaum vorkommt.
Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, hatte das Verfahren angestrengt. Sie argumentierte, dass den Aktionären aufgrund der arglistigen Täuschung durch die Unternehmensführung ebenfalls Schadensersatz zusteht. Die Fondsgesellschaft hatte Wirecard-Aktien in bis zu 33 Fonds gehalten. Ein Sprecher von Union Investment äußerte sich erfreut über das Urteil des OLG, das für viele betroffene Anleger von Bedeutung ist.
Wirecard war über Jahre hinweg an der Börse erfolgreich gewesen und sogar in den Leitindex DAX aufgestiegen, bevor das Unternehmen im Juni 2020 zusammenbrach. Grund für die Insolvenz war, dass sich 1,9 Milliarden Euro auf vermeintlichen Treuhandkonten in Asien als nicht existent herausstellten. Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager stehen seit Ende 2022 wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrug vor Gericht.
