Vermont verdoppelt Cannabis-Besitzlimit und erlaubt zwischenstaatlichen Handel
Gouverneur Phil Scott unterzeichnete Gesetz S. 278 – Erwachsene dürfen künftig zwei Unzen Marihuana legal besitzen.

Vermont hat seine Cannabis-Gesetzgebung deutlich liberalisiert. Gouverneur Phil Scott (Republikaner) unterzeichnete den umfassenden Reformgesetzentwurf S. 278, der zuvor beide Kammern der Legislative passiert hatte. Das Gesetz verdoppelt die legale Besitzgrenze für Erwachsene ab 21 Jahren und schafft die Grundlage für einen möglichen zwischenstaatlichen Cannabishandel.
Die wichtigste Änderung für Konsumenten: Die bisherige Besitzgrenze wird auf bis zu zwei Unzen Marihuana oder zehn Gramm Haschisch angehoben. Damit können Erwachsene in Vermont künftig doppelt so viel Cannabis legal bei sich tragen wie bisher. Das Gesetz wurde von Senatorin Kesha Ram Hinsdale (Demokratin) eingebracht.
Zwischenstaatlicher Cannabishandel als Zukunftsprojekt
Ein besonders weitreichender Aspekt des neuen Gesetzes ist die Ermächtigung des Gouverneurs, Abkommen mit anderen US-Bundesstaaten über den grenzüberschreitenden Cannabishandel zu schließen. Im Gesetzestext wird ausdrücklich auf eine „sich ändernde Haltung auf Bundesebene gegenüber regulierten Cannabismärkten" hingewiesen. Die Generalversammlung erklärt darin ihre Absicht, sich auf die Möglichkeit regionaler oder zwischenstaatlicher Cannabismärkte vorzubereiten.
Allerdings knüpft das Gesetz die Umsetzung solcher Handelsabkommen an klare Voraussetzungen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen dürfen nur dann vorangetrieben werden, wenn das Bundesrecht entsprechend geändert wird, ein Bundesgesetz den Einsatz von Behördenmitteln zur Verhinderung solcher Transfers blockiert, das US-Justizministerium ein entsprechendes Memo herausgibt oder der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates bescheinigt, dass solche Abkommen kein erhebliches rechtliches Risiko darstellen. Damit reagiert Vermont auf die nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit auf Bundesebene, wo Cannabis weiterhin als illegale Substanz eingestuft ist.
Weitere Neuregelungen für Unternehmen und Mieter
Das Gesetz enthält auch eine Reihe weiterer Änderungen für lizenzierte Cannabisunternehmen. So wird der Lizenztyp der vertikalen Integration abgeschafft und die Lizenzgebühren für Cannabisanbaubetriebe gesenkt. Zudem wird ein Pilotprogramm für Cannabis-Veranstaltungen eingeführt, bei denen Unternehmen Produkte verkaufen dürfen – der Konsum von Cannabis auf solchen Veranstaltungen ist jedoch nicht gestattet.
Für Mieter bringt das Gesetz ebenfalls Erleichterungen. Mietverträge dürfen Mietern künftig nicht mehr untersagen, Cannabis oder Cannabisprodukte in den Mieträumen zu besitzen oder zu konsumieren. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Rauchen oder Inhalieren von Cannabis – hier darf ein Mietvertrag weiterhin ein Verbot aussprechen.
Einige ursprünglich geplante Regelungen schafften es nicht in die endgültige Fassung des Gesetzes. Frühere Entwürfe sahen unter anderem Änderungen bei den Wirkstoffkonzentrationsgrenzen, Steuersenkungen sowie Lizenzen für den Konsum vor Ort und Lieferdienste vor. Diese Bestimmungen wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen.
Vermonts schrittweise Cannabis-Liberalisierung
Vermont gehört zu den Vorreitern der Cannabis-Legalisierung in den USA. Bereits 2018 unterzeichnete Gouverneur Scott ein Gesetz zur Legalisierung des Besitzes und des Eigenanbaus von Marihuana. Im Jahr 2020 trat ein weiteres Gesetz zur Legalisierung des kommerziellen Cannabisverkaufs in Kraft – damals ohne Scotts Unterschrift. Mit dem nun unterzeichneten Reformpaket setzt Vermont seine schrittweise Liberalisierung der Cannabis-Politik konsequent fort und positioniert sich für mögliche künftige Entwicklungen auf Bundesebene.
