ANZEIGE

US-Bankenaufsicht verschärft Kontrolle des KI-Einsatzes bei Kreditinstituten

OCC und Federal Reserve befragen Banken zu Datenzugriff, Governance und Drittanbieterrisiken beim Einsatz künstlicher Intelligenz.

•• 3 Min

Die US-Bankenaufsichtsbehörden intensivieren ihre Kontrolle darüber, wie Kreditinstitute künstliche Intelligenz einsetzen. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) und die Federal Reserve verlangen im Rahmen routinemäßiger Bankenprüfungen eine detaillierte Darstellung, wie Banken KI-Technologie in Hochrisikobereichen nutzen. Betroffen sind insbesondere die Kreditvergabe, Know-Your-Customer-Prüfungen und Sanktionsüberprüfungen, wie drei mit der Angelegenheit vertraute Quellen berichten.

Banken haben künstliche Intelligenz in den vergangenen Jahren rasch eingeführt und ihren Einsatz von virtuellen Assistenten auf komplexere Funktionen wie die regulatorische Überwachung und die Kreditprüfung ausgeweitet. Diese Entwicklung hat die Aufmerksamkeit der Aufseher geweckt. Die Regulierungsbehörden verstärken ihre Prüfung, da sich der KI-Einsatz im gesamten Finanzdienstleistungssektor beschleunigt und den Sektor Cybersicherheits- sowie Betrugsrisiken aussetzt.

Detaillierte Fragen zu Kontrollen und Governance

Die Aufseher stellen den Banken konkrete Fragen dazu, wie sie Anbieter nutzen, Kundendaten schützen und ob sie über sogenannte „Kill Switches" – also Notabschaltungen – verfügen. Untersucht werden zudem Governance-Rahmenwerke einschließlich Schutzvorkehrungen und menschlicher Aufsicht, Risiken durch Drittanbieter und deren Überwachung, die Exposition gegenüber Subunternehmern sowie Notfallpläne für den Fall von Systemausfällen. Gespräche über den Einsatz von KI seien mittlerweile Teil jeder Bankenprüfung, sagte eine der Quellen.

Ein zentrales Anliegen der Aufseher ist es sicherzustellen, dass KI-Systeme ihre vorgesehenen Aufgaben oder Zugriffsberechtigungen nicht überschreiten. Die Regulierungsbehörden prüfen, ob Tools über autorisierte Grenzen hinaus auf Daten zugreifen oder diese ableiten können – insbesondere da KI-Modelle darauf ausgelegt sind, Informationen systemübergreifend zu extrahieren und zu verknüpfen. Dies werfe Risiken in Bezug auf Datenschutz, Vertraulichkeit und die Einhaltung von Vorschriften auf.

Anbieterrisiko rückt in den Fokus

Da Banken zunehmend auf Drittanbieter für KI-Tools angewiesen sind, hinterfragen die Regulierungsbehörden, wie die Institute sicherstellen, dass diese Anbieter und deren eigene Subunternehmer dieselben Governance- und Sicherheitsstandards erfüllen wie die Banken selbst. Die Aufseher erkundigen sich zudem, ob die Banken über Exit-Strategien verfügen, falls es zu einer Sicherheitsverletzung im System des Anbieters kommt. Diese Sorge wächst, da der Einsatz von KI immer tiefer in verschiedene Bankensysteme eingebettet wird.

Die Aufsichtsbehörden prüfen auch, wie Banken mit sich schnell entwickelnden Systemen wie dem KI-Modell Mythos von Anthropic umgehen. Cybersicherheitsexperten betonen, dass dieses System aufgrund seines Potenzials zur Ausnutzung von Cyber-Schwachstellen erhebliche Herausforderungen für die Bankenbranche und deren veraltete Technologiesysteme darstellt. Auch das US-Finanzministerium untersucht die Cybersicherheitsrisiken, die das neue KI-Modell aufwirft.

Prinzipienbasierte Aufsicht statt neuer Regeln

Vorerst geben die Regulierungsbehörden noch keine verbindlichen Vorschriften vor. Stattdessen stützen sie sich auf bestehende Rahmenwerke – einschließlich des Modellrisikomanagements, der Überwachung von Drittanbieterrisiken und Verbraucherschutzgesetzen –, um zu beurteilen, wie Banken mit der aufstrebenden Technologie umgehen. Im April erklärte das OCC, dass es gemeinsam mit der Fed und der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) eine formelle Informationsanfrage zum KI-Einsatz der Banken plane, einschließlich generativer und agentenbasierter Systeme.

Gleichzeitig erweist sich die Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, als Herausforderung für die Regulierungsbehörden selbst. Die Technologie schreite in einem Tempo voran, das den traditionellen Zyklus von regulatorischem Lernen und Regelsetzung weit übertreffe, so die Quellen. Dies schüre die Sorge, dass formelle Leitlinien bereits bei ihrer Veröffentlichung veraltet sein könnten.

Michelle Bowman, die für die Bankenaufsicht zuständige Vizevorsitzende der Federal Reserve, brachte die Herausforderung in einer Rede im Mai auf den Punkt: „Heute verlassen sich die Banken auf bestehende Risikomanagement-Rahmenwerke, um ihren Einsatz von KI zu steuern. Während diese Aufsichtsinstrumente die Banken bei der Anwendung einer soliden Governance und eines soliden Risikomanagements unterstützen sollen, sollten wir prüfen, ob unsere Aufsichtsleitlinien zukunftsfähig sind." Infolgedessen wird erwartet, dass sich die Behörden vorerst auf eine breit angelegte, prinzipienbasierte Aufsicht verlassen – was sich jedoch ändern könnte.

Ki-Regulierung BankenUs-Bankenaufsicht Künstliche IntelligenzOcc Federal Reserve KiBanken Ki-RisikenKi Governance FinanzsektorDrittanbieterrisiko KiKill Switch Banken Ki

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.