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Tesla benennt FSD in Europa nach Regulierungsdruck um

Deutsche Behörden kritisierten den Namen als irreführend – Tesla reagiert mit einer Umbenennung für den europäischen Markt.

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Tesla benennt FSD in Europa nach Regulierungsdruck um

Tesla hat seinen umstrittenen Markennamen „Full Self-Driving (Supervised)" in Europa offiziell aufgegeben. Künftig wird das System dort unter dem Namen „Assisted Driving" vermarktet. Auslöser war Kritik des deutschen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMV), das die bisherige Bezeichnung als „etwas irreführend" eingestuft hatte.

Das BMV stellte in einer Stellungnahme klar: „Es handelt sich nicht um ein System, das die gesamte Fahraufgabe übernimmt. Vielmehr ist es ein Fahrerassistenzsystem, das bestimmte Fahraufgaben wie Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützen kann. Der Fahrer muss jederzeit aufmerksam bleiben." Die Umbenennung betrifft ausschließlich den europäischen Markt. In den USA wird das Paket weiterhin unter dem Namen „Full Self-Driving (Supervised)" als Abonnement für 99 US-Dollar pro Monat angeboten.

Tesla strebt Zulassungen in ganz Europa an. Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verkäufe von Elektrofahrzeugen in Europa in diesem Jahr gestiegen sind – unter anderem infolge steigender Kraftstoffkosten durch den Krieg im Iran. Auch Teslas eigene Verkaufszahlen in Europa zeigen nach einem Absatzeinbruch im vergangenen Jahr Anzeichen einer Erholung.

Die Details

Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob der Name „Full Self-Driving" bei Verbrauchern falsche Erwartungen weckt. Das BMV machte deutlich, dass das System lediglich ein Fahrerassistenzsystem ist – kein vollautonomes Fahrzeug. Tesla hat auf den Regulierungsdruck reagiert und den Namen angepasst, ohne das System selbst zu verändern.

Parallel zur Umbenennung in Europa läuft in den USA eine Untersuchung der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Die US-Verkehrssicherheitsbehörde prüft, ob die Nutzung von FSD bei Nebel, blendender Sonne oder anderen Bedingungen mit eingeschränkter Sicht sicher ist. Zudem untersucht die NHTSA, ob FSD dazu geführt hat, dass Tesla-Fahrer Verkehrsverstöße begangen haben – einige davon mit Kollisionen als Folge.

Im Dezember 2025 stellte ein Richter in Kalifornien fest, dass Tesla irreführendes Marketing rund um seine Autopilot- und FSD-Systeme betrieben habe, indem fälschlicherweise impliziert wurde, es handele sich um vollautomatisierte Fahrsysteme. Tesla hat daraufhin das kalifornische DMV vor einem Gericht in Los Angeles verklagt, um das Etikett des „unlauteren Werbers" loszuwerden. Dieser Rechtsstreit dauert noch an.

In seinem Ergebnisbericht zum zweiten Quartal gab Tesla an, über 1,48 Millionen „aktive" FSD-Abonnements zu verfügen. Das Unternehmen machte jedoch keine Angaben dazu, wie viele davon durch kostenlose Testphasen oder andere Anreize aktiviert wurden.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 11. April 2026 berichtete aktien.news, dass Tesla in den Niederlanden die erste europäische Zulassung für sein System „Full Self-Driving Supervised" erhalten hatte. Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW erteilte die Genehmigung nach mehr als 18 Monaten Tests und Analysen und kündigte an, einen Antrag auf EU-weite Zulassung bei der Europäischen Kommission einzureichen.

Am 13. April 2026 berichtete aktien.news, dass die RDW die Europäische Kommission über ihre Pläne zur EU-weiten Typgenehmigung informiert hatte. Bernd van Nieuwenhoven, Leiter der Typgenehmigungen bei der RDW, bestätigte diesen Schritt gegenüber Reuters. Eine EU-weite Typgenehmigung würde bedeuten, dass Teslas FSD-System in allen EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden dürfte – ohne nationale Einzelzulassungen.

Am 18. April 2026 ordnete aktien.news das System technisch ein: FSD erreicht lediglich Level 2 auf der fünfstufigen Skala des automatisierten Fahrens. Der Fahrer muss jederzeit aufmerksam hinter dem Steuer sitzen und bereit sein, selbst einzugreifen. Am 5. Mai 2026 berichtete aktien.news zudem, dass interne E-Mail-Korrespondenz europäischer Regulierungsbehörden, die Reuters vorlag, deutliche Skepsis gegenüber der Technologie und deren angeblichen Sicherheitsvorteilen zeigte.

Reuters berichtete außerdem, dass Teslas massives Drängen auf schnelle Genehmigungen in einigen Fällen dazu führte, dass Regulierungsbehörden die Intensität ihrer Sicherheitstests und Überprüfungen der Technologie reduzierten.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger, die Tesla-Aktien halten oder beobachten, ist die Entwicklung rund um FSD ein wichtiger Faktor. Das System gilt als eines der zentralen Wachstumsfelder des Unternehmens. Die Umbenennung in Europa zeigt, dass Tesla bereit ist, regulatorischen Anforderungen nachzugeben – was den Marktzugang erleichtern könnte. Gleichzeitig verdeutlichen die laufenden Untersuchungen in den USA und die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten, dass das Thema Fahrassistenzsysteme für Tesla mit erheblichen regulatorischen und rechtlichen Risiken verbunden bleibt.

Die Expertin für autonome Systeme Missy Cummings, Professorin für Ingenieurwesen an der George Mason University, äußerte sich in einer E-Mail an CNBC kritisch: Europäische Behörden würden „sowohl vergangene als auch laufende NHTSA-Untersuchungen" zu Sicherheitsmängeln bei Teslas FSD ignorieren. Sie kritisierte die niederländische Zulassungsbehörde RDW für die Genehmigung von Teslas FSD „auf der Grundlage geheimer Daten" und forderte: „Die Öffentlichkeit sollte Transparenz bei jeder Zulassung eines Transportsystems mit eingebetteter KI fordern." Tesla und die RDW reagierten nicht sofort auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

Ausblick

Tesla strebt weiterhin Zulassungen in ganz Europa an. Der laufende Rechtsstreit zwischen Tesla und dem kalifornischen DMV in Los Angeles ist noch nicht abgeschlossen. Auch die NHTSA-Untersuchungen zu FSD dauern an. Ob und wann eine EU-weite Typgenehmigung erteilt wird, ist derzeit offen – die Europäische Kommission muss über den Antrag der niederländischen RDW entscheiden.

Kurz erklärt

  • Full Self-Driving (FSD): Ein von Tesla entwickeltes Fahrerassistenzsystem, das Lenken, Bremsen und Beschleunigen unterstützt, aber stets einen aufmerksamen Fahrer erfordert.
  • Typgenehmigung: Ein behördliches Zulassungsverfahren, das bestätigt, dass ein Fahrzeug oder System den geltenden Sicherheits- und Technikvorschriften entspricht.
  • Level 2 (automatisiertes Fahren): Eine Stufe auf der fünfstufigen SAE-Skala, bei der das System mehrere Fahrfunktionen gleichzeitig übernimmt, der Fahrer aber jederzeit die Kontrolle behalten muss.
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