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Telefonische Krankschreibung: Eine Entlastung für Praxen und Patienten

Dauerhafte Regelung ermöglicht bis zu fünf Tage telefonische Krankschreibung bei bekannten Patienten

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Telefonische Krankschreibung: Eine Entlastung für Praxen und Patienten

Ab sofort können sich Patientinnen und Patienten in Deutschland wieder telefonisch krankschreiben lassen, ohne persönlich in die Arztpraxis gehen zu müssen. Diese Regelung soll dauerhaft gelten und wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verabschiedet. Die Entscheidung, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen, erfolgte, um Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu minimieren, eine Maßnahme, die bereits während der Corona-Pandemie temporär in Kraft trat.

Die neue Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Patientinnen und Patienten müssen in der jeweiligen Praxis bekannt sein und dürfen keine schweren Symptome aufweisen. Zudem darf keine Möglichkeit zur Videosprechstunde bestehen. Im Unterschied zur vorherigen Regelung während der Corona-Pandemie ist die telefonische Krankschreibung nun auf maximal fünf Tage begrenzt und nicht mehr für bis zu sieben Tage möglich.

Der Hausärzteverband begrüßte diese Entscheidung, da die Arztpraxen aufgrund der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle stark beansprucht sind. Markus Beier, der Verbandsvorsitzende, betonte, dass die telefonische Krankschreibung die Praxisabläufe erleichtern und sowohl den Ärzten als auch den Patientinnen und Patienten helfen werde. Der Ablauf der telefonischen Krankschreibung sieht vor, dass der Patient zunächst beim Empfang anruft und dann vom Arzt zur weiteren Abklärung zurückgerufen wird. Bei schwereren Symptomen sollten Patienten jedoch nach wie vor persönlich in die Praxis kommen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Es gab Uneinigkeit hinsichtlich der Dauer der telefonischen Krankschreibung. Einige Ärzte plädierten für eine einheitliche Regelung und verwiesen darauf, dass bei der bestehenden Video-Krankschreibung eine Krankschreibung für sieben Tage möglich sei. Demgegenüber sprach sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen die Sieben-Tage-Regelung aus. Ihr Vertreter argumentierte, dass die Einschätzung der Krankheit am Telefon eingeschränkter sei und die ausgestellte Bescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber verlässlich sein müsse.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobte die neue Regelung als eine "wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte". Damit wird die telefonische Krankschreibung in Deutschland wieder zur Verfügung stehen, wobei die Praxen hoffen, durch diese Maßnahme den Ansturm von Patienten in der aktuellen Gesundheitslage besser bewältigen zu können.

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