Scharfe Kritik an Ex-Chefbuchhalter im Wirecard-Prozess
Richter stellt Glaubwürdigkeit von Erffas Aussagen zu veröffentlichten Zahlen infrage

Im Wirecard-Prozess wurde der ehemalige Chefbuchhalter Stephan von Erffa vom Vorsitzenden Richter Markus Födisch in scharfem Ton zurechtgewiesen. Von Erffa ergänzte seine frühere Aussage aus dem Juli, was zu einer deutlichen Reaktion des Richters führte. Födisch erklärte wiederholt, dass die Aussagen von Erffa nicht der Wahrheit entsprächen und dass ein Irrtum in diesem Fall ausgeschlossen sei. Hintergrund dieser Auseinandersetzung sind Zahlen, die Wirecard ohne ausreichende Grundlage veröffentlicht haben soll, was auf Wunschzahlen hinweisen könnte, die lediglich erfunden waren. Von Erffa versuchte, sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen und legte E-Mails vor, die belegen sollten, dass vor dem Veröffentlichungstermin zumindest vorläufige Zahlen vorgelegen hätten, auch wenn diese nicht final gewesen seien. Er bezeichnete das Vorgehen des Richters als „Wortklauberei“. Födisch jedoch entgegnete, dass von Erffa versuche, seine Aussage nachträglich zu korrigieren, was nicht zulässig sei.
Der Prozess, in dem sich von Erffa zusammen mit dem ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und dem früheren Dubai-Repräsentanten Oliver Bellenhaus verantworten muss, begann im Dezember 2022. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Managern bandenmäßigen Betrug vor. Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, nachdem ein angebliches Milliardenvermögen, das auf Treuhandkonten liegen sollte, plötzlich unauffindbar war. Dieses Vermögen stammte angeblich aus dem Drittpartnergeschäft, das Wirecard insbesondere in Asien für Kunden aus der Porno- und Glücksspielbranche betrieben haben soll. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der festen Überzeugung, dass dieses Geschäft nie existierte.
In diesem Kontext kommt dem ehemaligen Chefbuchhalter eine besondere Bedeutung zu, da es sich bei dem Wirecard-Skandal auch um einen Bilanzskandal handelt. Von Erffa wird vorgeworfen, dafür gesorgt zu haben, dass gefälschte Zahlen in die Bücher des Unternehmens gelangten. Von Erffa selbst hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen und sich in den ersten eineinhalb Jahren des Prozesses geweigert, detailliert Stellung zu nehmen. Erst vor etwa einem Monat begann er, seine Sicht auf den Bilanzskandal zu schildern. Dabei betonte er seine Unschuld, räumte jedoch ein, dass er möglicherweise „zu gutgläubig oder zu naiv“ gewesen sei. Unter dem hohen Zeitdruck habe seine Abteilung keine Gelegenheit gehabt, die Zahlen umfassend zu hinterfragen. Der Richter Födisch hatte jedoch bereits im Juli klargestellt, dass er von Erffas Schilderungen nicht überzeugt sei. Der Versuch von Erffa, seine Aussagen nachträglich zu relativieren, sorgte nun für sichtliche Unzufriedenheit bei Födisch.
