ANZEIGE

Nvidia: 200-Milliarden-Dollar-CPU-Markt soll auch China umfassen

CEO Jensen Huang bestätigt: Nvidias Vera-CPU-Prognose über 200 Milliarden Dollar schließt den chinesischen Markt ausdrücklich ein.

•• 3 Min
Nvidia: 200-Milliarden-Dollar-CPU-Markt soll auch China umfassen

Nvidia-Chef Jensen Huang hat in Taipeh klargestellt, dass die Prognose für den 200-Milliarden-Dollar-Markt der neuen „Vera"-Zentralprozessoren auch China einschließt. Auf die Frage von Reportern bei seiner Ankunft am Flughafen Songshan antwortete er schlicht: „Ich denke schon." Damit rückt der chinesische Markt erneut in den Fokus der Nvidia-Strategie.

Hintergrund ist die wachsende Bedeutung von CPUs im KI-Zeitalter. Zentraleinheiten gewinnen an Relevanz, da Unternehmen zunehmend auf agentenbasierte KI setzen – also Systeme, die autonome Funktionen ausführen. Diese Entwicklung weitet die Nachfrage über Grafikprozessoren (GPUs) hinaus aus, die bislang primär für das Training großer KI-Modelle eingesetzt werden.

Vera-CPU als neues Wachstumsfeld

Während einer Telefonkonferenz zu den Quartalsergebnissen hatte Huang bereits erklärt, dass die neuen Vera-Prozessoren Nvidia Zugang zu einem neuen Markt im Wert von 200 Milliarden Dollar verschaffen sollen. Gleichzeitig versuchte er Investoren davon zu überzeugen, dass das wertvollste Unternehmen der Welt sein explosives Wachstum mithilfe einer breiten Kundenbasis fortsetzen kann. Neue Produkte sollen dazu beitragen, die für Nvidias Flaggschiff-KI-Chips prognostizierten Umsätze von einer Billion Dollar zu übertreffen.

Der Zugang zum chinesischen Markt bleibt jedoch kompliziert. Nvidia hat von der US-Regierung Lizenzen für den Verkauf seiner H200-Chips erhalten, wartet aber noch auf die Genehmigung chinesischer Behörden. Diese fördern aktiv die Entwicklung eigener heimischer Chiplieferanten. Auch die Gespräche von US-Präsident Donald Trump mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping in Peking brachten keinen unmittelbaren Durchbruch für Nvidia.

„Der H200 wurde für den Versand nach China lizenziert. Es wäre großartig, diesen Markt bedienen zu können. Der chinesische Markt ist sehr wichtig. Er ist natürlich sehr groß", sagte Huang am Flughafen Songshan. Reuters berichtete zuletzt, dass die USA etwa zehn chinesischen Unternehmen den Kauf des H200 gestattet haben – bisher ist jedoch keine einzige Lieferung erfolgt.

Taiwan im Mittelpunkt der KI-Lieferkette

Huang hält sich derzeit in Taipeh auf, im Vorfeld der Computex-Fachmesse im nächsten Monat. Er kündigte an, sich während seines Aufenthalts mit TSMC zu treffen, dem weltweit größten Auftragsfertiger von Chips, der viele der fortschrittlichen Halbleiter für den KI-Sektor produziert. Nvidia fährt zudem die Produktion seiner Vera-Rubin-Plattform hoch, die Vera-CPU- und Rubin-GPU-Architekturen kombiniert – was für die taiwanesische Lieferkette eine „sehr arbeitsreiche zweite Jahreshälfte" bedeute.

Auch Konkurrent AMD kündigte an, mehr als 10 Milliarden Dollar in den KI-Sektor Taiwans zu investieren, um strategische Partnerschaften zu vertiefen und Kapazitäten für den Bau fortschrittlicher KI-Chips zu erweitern. Auf die Frage, ob Nvidia ebenfalls in die taiwanesische Lieferkette investiert habe, sagte Huang: „Wir haben in der Vergangenheit nichts angekündigt, aber wir haben unsere Partner hier weit mehr als das unterstützt und in sie investiert."

Exportkontroll-Ermittlungen belasten die Branche

Überschattet wird Huangs Besuch von Ermittlungen der taiwanesischen Staatsanwaltschaft. Diese untersucht drei Personen, die im Verdacht stehen, illegal High-End-KI-Server von Super Micro exportiert zu haben, die Nvidia-Chips enthalten und US-Exportkontrollen unterliegen. Huang betonte, Nvidia sei „sehr streng" bei der Erläuterung von Gesetzen und Vorschriften gegenüber seinen Partnern und bestehe auf der Einhaltung aller geltenden Regeln.

Zu Super Micro sagte Huang: „Letztendlich muss Super Micro sein eigenes Unternehmen führen. Ich hoffe, dass sie die Einhaltung ihrer Vorschriften verstärken und verbessern und verhindern werden, dass so etwas in Zukunft passiert." Im März hatte das US-Justizministerium bereits drei mit Super Micro verbundene Personen angeklagt, darunter einen Mitbegründer. Der Vorwurf: Sie sollen unter Verstoß gegen Exportgesetze geholfen haben, US-KI-Technologie im Wert von mindestens 2,5 Milliarden Dollar nach China zu schmuggeln.

NvidiaVera CpuJensen HuangChina Ki-ChipsH200ExportkontrolleKi-Markt

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.