ANZEIGE

König Charles legt erstmals persönliche Steuerrechnung als Monarch offen

Ein historischer Schritt: König Charles III. veröffentlicht seine Steuerzahlungen – als erster britischer Monarch der Neuzeit.

•• 3 Min
König Charles legt erstmals persönliche Steuerrechnung als Monarch offen

König Charles III. setzt einen historischen Präzedenzfall: Als erster britischer Monarch der Neuzeit legt er seine persönliche Steuerrechnung öffentlich offen. Die Steuerzahlungen werden im Rahmen des jährlichen Finanzberichts des Königshauses veröffentlicht. Laut Palastquellen handelt es sich dabei um eine persönliche Entscheidung des Königs.

Der Buckingham Palace bezeichnete den Schritt als Teil einer umfassenden Modernisierungsoffensive. „Einfach ausgedrückt: Wir modernisieren und entwickeln uns weiter", erklärte ein Palastsprecher. Ziel sei es, „ein breiteres Verständnis für unsere Rechenschaftspflicht zu fördern" und gegenüber der Öffentlichkeit offener zu sein.

Die Offenlegung umfasst die Steuerzahlungen des Königs für das Steuerjahr 2024–25. Konkret betrifft dies Steuern auf sein Einkommen aus dem Herzogtum Lancaster, persönliche Investitionen sowie Einkünfte aus den Privatbesitzen des Königs – darunter die Anwesen Sandringham und Balmoral. Bereits als Prince of Wales hatte Charles freiwillig offengelegt, wie viel Steuern er zahlte.

Herzogtum Lancaster als wichtigste Einkommensquelle

Das Herzogtum Lancaster spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieses Immobilienunternehmen, zu dem Ländereien in Nordengland sowie Immobilien im Zentrum Londons gehören, liefert einen Großteil des persönlichen Einkommens des Monarchen. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete das Herzogtum Gewinne von rund 24 Millionen Britischen Pfund – umgerechnet etwa 28 Millionen Euro.

Wichtig zu wissen: Britische Monarchen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer auf Nachlässe früherer Monarchen oder Kapitalertragsteuer zu zahlen. König Charles leistet diese Zahlungen jedoch freiwillig – Einkommensteuer sowie Kapitalertragsteuer auf Verkäufe von Privatvermögen. Der nun offengelegte Gesamtbetrag macht erstmals das volle Ausmaß dieser freiwilligen Steuerpflicht sichtbar.

Skandale um Andrew Mountbatten-Windsor als Auslöser

Der Schritt zur Transparenz kommt nicht ohne politischen Hintergrund. Infolge der Skandale um Prinz Andrew Mountbatten-Windsor hatten Parlamentsabgeordnete verstärkt mehr Offenheit über die Finanzgeschäfte des Königshauses gefordert. Ein erster Bericht des National Audit Office enthüllte zudem, dass Prinzessin Beatrice und Prinzessin Eugenie – Töchter von Andrew Mountbatten-Windsor und keine arbeitenden Mitglieder des Königshauses – Immobilien im St. James's Palace und im Kensington Palace bewohnten. Die Miete für ihre Unterkünfte wurde vom König aus seinem Privateinkommen gezahlt.

Die Steuerrechnung des Königs wird gemeinsam mit Einzelheiten zum sogenannten Sovereign Grant veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die jährliche staatliche Finanzierung des königlichen Haushalts, die Kosten wie Personal, Gebäudeinstandhaltung und Reisen zu offiziellen Terminen abdeckt. Der Sovereign Grant ist auf einen Rekordwert von 137,9 Millionen Britischen Pfund gestiegen – eine vorübergehende Erhöhung, die unter anderem zur Finanzierung der Renovierungsarbeiten am Buckingham Palace dient.

Erste Kürzung des Sovereign Grant erwartet

Seit seiner Einführung im Jahr 2012 ist der Sovereign Grant nie gesunken. Doch im Rahmen einer laufenden Überprüfung durch das britische Finanzministerium, Downing Street und den königlichen Haushalt wird in Kürze erstmals eine Kürzung erwartet. Die Abgeordneten werden Gelegenheit haben, über den Sovereign Grant zu debattieren, wenn das entsprechende Gesetz dem Parlament vorgelegt wird.

Zusätzlich wird in diesem Jahr der Rechnungsprüfungsausschuss (Public Accounts Committee) die königlichen Finanzen genauer unter die Lupe nehmen. Eine Untersuchung zu königlichen Immobilien und Pachtverträgen des Crown Estate ist geplant. Der Palast betont, dass die Hinzufügung persönlicher Steuerinformationen die bereits bestehende parlamentarische Aufsicht über den Sovereign Grant „noch weiter verbessern" könne – in einer Weise, die „unseren Prioritäten im öffentlichen Dienst entspricht".

König Charles SteuerBritisches Königshaus FinanzenSovereign GrantHerzogtum LancasterKönigliche TransparenzBuckingham PalaceBritische Monarchie Steuern

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.