ANZEIGE

Kaliforniens Finanzministerin fordert neue Volksabstimmung zur Cannabis-Legalisierung

Fiona Ma nennt Proposition 64 von 2016 ein „völliges Versagen" und will niedrigere Steuern sowie weniger Bürokratie für kleine Cannabisunternehmen.

•• 3 Min
Kaliforniens Finanzministerin fordert neue Volksabstimmung zur Cannabis-Legalisierung

Kaliforniens Finanzministerin Fiona Ma (D) hat das vor einem Jahrzehnt per Volksabstimmung verabschiedete Marihuana-Legalisierungsgesetz des Bundesstaates scharf kritisiert. Bei einer von ihr einberufenen Anhörung zu den Herausforderungen im Bankwesen der Cannabisindustrie am Mittwoch bezeichnete sie Proposition 64 – die Initiative, die den Cannabiskonsum für Erwachsene nach der Zustimmung der Wähler im Jahr 2016 legalisierte – als „völligen Fehlschlag". Die Reform funktioniere nicht „wie beabsichtigt", insbesondere was übermäßige Steuern und regulatorische Hürden betrifft.

Als Hauptursache für das Scheitern der Initiative sieht Ma die Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Die Initiative sei von „großen Unternehmen geschrieben worden, die die kleineren Farmen übernehmen, sie gewissermaßen verschlingen und die Platzhirsche sein wollten", sagte sie. Kleine Betriebe und Konsumenten seien dabei auf der Strecke geblieben.

Neue Volksinitiative als Ziel

Ma spricht sich für eine neue Volksabstimmung aus, die Konsumenten und kleine Unternehmen in den Mittelpunkt stellt. Da unter den interessierten Kreisen nur begrenzte Mittel für eine Basiskampagne zur Verfügung stünden, liege es wahrscheinlich an den Gesetzgebern, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der das Thema erneut zur Abstimmung stellt. Die Finanzministerin bekundete Interesse daran, sich für eine solche Initiative einzusetzen.

Die von ihr angestrebte alternative Initiative würde konkrete Reformen vorsehen:

  • Niedrigere Steuern für Marihuana-Händler
  • Vereinfachte Optionen zur Steuererfüllung für Lizenznehmer
  • Ein Verbot für Kommunalverwaltungen, hohe Gebühren für den Betrieb von Cannabisunternehmen zu erheben

„Das bedeutet, dass sie darüber aufgeklärt werden müssen und dies als eine Quelle für laufende Einnahmen in der Zukunft sehen müssen, damit wir nicht alle zwei Jahre unsere Milliardäre besteuern müssen", sagte Ma gegenüber State Affairs.

Illegaler Markt dominiert weiterhin

Die Dringlichkeit der Reform wird durch alarmierende Zahlen unterstrichen. Laut DCC-Direktor Clint Kellum stammen etwa 60 Prozent des in Kalifornien verkauften Marihuanas immer noch vom illegalen Markt. Die Behörde veröffentlichte zudem Daten, wonach 97 Prozent der staatlichen Durchsetzungsmaßnahmen gegen Cannabis in Städten ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Bezirken stattfanden, die lizenzierten Anbauern den Betrieb lokal untersagt haben.

Bei dem Forum am Mittwoch teilten auch Vertreter des Department of Cannabis Control (DCC), der California Bankers Association und der California Tax and Fee Administration ihre Perspektiven zu cannabispolitischen Themen mit. Ein zentrales Problem bleibt der Konflikt zwischen Landes- und Bundesrecht, der für anhaltende Unsicherheit bei Finanzinstituten sorgt.

Bundesebene: Neueinstufung und Bankengesetz im Fokus

Ma thematisierte auch die Neueinstufung von Marihuana auf Bundesebene. Die Trump-Administration habe diese für staatlich autorisiertes medizinisches Cannabis bereits umgesetzt und prüfe sie derzeit für die Pflanze im Allgemeinen. Dieser Schritt sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Ma. Solange Marihuana jedoch gemäß dem Controlled Substances Act außerhalb der engen medizinischen Ausnahme als Droge der Kategorie I eingestuft bleibe, werde der kalifornische Markt weiterhin gehemmt.

„Kalifornien hat enorme Ressourcen in die Schaffung eines sicheren, transparenten und rechenschaftspflichtigen Regulierungsrahmens investiert", sagte Ma. „Trotz dieser Bemühungen sorgt der Konflikt zwischen Landes- und Bundesrecht weiterhin für Unsicherheit bei Finanzinstituten."

Ma und andere Diskussionsteilnehmer sprachen sich zudem für den SAFER Banking Act aus, einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf zum Marihuana-Bankwesen, der kürzlich erneut in den Kongress eingebracht wurde. Frühere Fassungen wurden mehrfach vom Repräsentantenhaus verabschiedet, traten jedoch nie als Gesetz in Kraft.

Politisches Umfeld in Kalifornien gespalten

Die Debatte findet vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gouverneurswahl statt. Die Amtszeit von Gouverneur Gavin Newsom (D) ist begrenzt, und beide Hauptkandidaten der großen Parteien unterstützen grundsätzlich die Legalisierung. Der republikanische Kandidat Steve Hilton, der von Präsident Donald Trump unterstützt wird, erklärte, Steuern und Regulierungen für Cannabis seien „zu hoch".

Nicht alle Politiker ziehen jedoch an einem Strang. Der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Staatssenats brachte die Idee ins Spiel, eine Initiative zur „Rückgängigmachung" von Proposition 64 zur Abstimmung zu stellen. Er argumentierte, die Wähler seien getäuscht worden, und äußerte Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen des Marihuanakonsums. „Wir haben erhebliche negative Folgen dieser Legalisierung gesehen, sowohl hier als auch in anderen Bundesstaaten", sagte er bei einer entsprechenden Anhörung.

Ma selbst kandidiert derzeit für das Amt der Vizegouverneurin und positioniert sich mit ihrer Cannabis-Reform-Agenda klar im politischen Spektrum des Bundesstaates.

Cannabis Legalisierung KalifornienProposition 64Fiona MaMarihuana ReformCannabis SteuerSafer Banking ActIllegaler Cannabismarkt

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.