Indische Börsenaufsicht SEBI plant Aktienrückkäufe über offenen Markt
Die indische Wertpapieraufsicht SEBI schlägt nach jahrelangem Verbot neue Regeln für Aktienrückkäufe an der Börse vor.

Die indische Wertpapieraufsichtsbehörde Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat in einem Diskussionspapier vorgeschlagen, Unternehmen wieder Aktienrückkäufe über den offenen Markt zu erlauben. Das Papier wurde am Donnerstag veröffentlicht, öffentliche Stellungnahmen können bis zum 23. April eingereicht werden. Der Schritt markiert eine bedeutende Kehrtwende in der indischen Kapitalmarktregulierung.
Der Mechanismus war im April des vergangenen Jahres verboten worden, weil er bestimmten Anlegern einen unfairen Steuervorteil verschaffte. Konkret konnten Aktionäre ihre Anteile im Rahmen eines Rückkaufs veräußern und dabei die Zahlung von Kapitalertragssteuern umgehen. Neue steuerliche Gesetzesänderungen der indischen Regierung haben laut SEBI diese Problematik nun beseitigt.
Gleichberechtigte Teilnahme für alle Aktionäre
Der neue Vorschlag sieht vor, dass Rückkäufe über ein spezielles Handelsfenster direkt an den Börsen abgewickelt werden. Die Auftragsausführung soll dabei nach dem Preis-Zeit-Prioritätsprinzip erfolgen – einem Standardverfahren, das Transparenz und Fairness sicherstellt. Entscheidend ist, dass alle Aktionäre gleichberechtigt an den Rückkäufen teilnehmen können.
Für deutsche Anleger, die in indische Aktien investiert sind, ist der Kontext wichtig: Der indische Aktienmarkt stand zuletzt unter erheblichem Druck. Im März verzeichneten indische Aktien einen Rückgang von elf Prozent, da ausländische Investoren infolge geopolitischer Unsicherheiten rund um den Konflikt zwischen den USA, Israel und dem Iran in Rekordhöhe Aktien abstießen.
Die geplante Wiedereinführung von Markt-Rückkäufen könnte Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Kurspflege und Kapitalrückführung an die Aktionäre zurückgeben. Aktienrückkäufe gelten weltweit als beliebtes Mittel, um überschüssige Liquidität an Investoren auszuschütten und das Vertrauen in die eigene Aktie zu signalisieren. Ob und wann der Vorschlag in Kraft tritt, hängt nun vom Ergebnis der öffentlichen Konsultation ab.
