High Court stärkt Großbritanniens Anspruch auf Bitcoin-Bestand von 3,8 Milliarden Pfund
Ein Londoner Richter entschied: Chinesische Betrugsopfer können sich nicht auf englisches Recht berufen, um 61.000 beschlagnahmte Bitcoin einzufordern.

Der britische Staat hat im Rechtsstreit um einen der größten Krypto-Bestände der Welt einen wichtigen Zwischensieg errungen. Der High Court in London entschied am Montag, dass chinesisches und nicht englisches Recht auf die Ansprüche Tausender chinesischer Betrugsopfer anzuwenden ist. Das Urteil verbessert die Chancen des britischen Finanzministeriums erheblich, den milliardenschweren Bitcoin-Bestand zu behalten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen 61.000 Bitcoin, die die Londoner Metropolitan Police im Rahmen von Ermittlungen gegen die chinesische Staatsangehörige Zhimin Qian beschlagnahmt hatte. Qian wurde im vergangenen Jahr am Southwark Crown Court zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem sie nach Großbritannien geflohen war. Sie bekannte sich schuldig, zwischen 2014 und 2017 einen massiven Betrug an Tausenden von Opfern in China organisiert zu haben. Es handelte sich um die weltweit größte bestätigte Krypto-Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden.
Der Gesamtwert des Bestands beläuft sich auf 3,8 Milliarden Britische Pfund. Bitcoin notiert derzeit bei 62.384 Britischen Pfund pro Stück – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Zeitpunkt der Beschlagnahmung.
Die Details
Richter Mark Turner stimmte den Anwälten des Crown Prosecution Service (CPS) zu und begründete seine Entscheidung klar: „Der relevante Schaden trat in China ein. Die Antragsteller haben sich in China von ihrem Geld getrennt. Die mutmaßlichen betrügerischen Vorspiegelungen wurden in China gemacht." Turner ergänzte: „Die dadurch herbeigeführten Vertragsverhältnisse wurden in China eingegangen. Die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen des mutmaßlichen Fehlverhaltens wurden ebenfalls in China erlitten."
Die Anwälte der Opfergruppen hatten bei einer Anhörung im Juli argumentiert, dass englisches Eigentumsrecht gelten solle, da sich die Vermögenswerte physisch im Vereinigten Königreich befinden. Englisches Recht wäre für die Opfer deutlich vorteilhafter gewesen: Es hätte ihnen ermöglicht zu argumentieren, dass die beschlagnahmten Bitcoin rechtmäßig ihnen gehören und sie nicht lediglich als Gläubiger einzustufen sind. Chinesisches Recht verengt diesen Argumentationsweg erheblich.
Richter Turner betonte ausdrücklich, dass die Vorentscheidung nicht darüber urteilt, wer die Bitcoin letztlich behalten darf. Dennoch schränkt das Urteil den rechtlichen Spielraum der Opfer spürbar ein. Der Fall wird nicht nach China verlagert: Der High Court in London wird – sofern das Urteil nicht im Berufungsverfahren aufgehoben wird – Sachverständigengutachten zum chinesischen Recht einholen, die über den endgültigen Ausgang entscheiden werden.
Die Anwaltskanzlei Fieldfisher, die die Kläger vertritt, kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, Berufung einzulegen, und lehnte weitere Kommentare ab. Der CPS erklärte in einer Stellungnahme: „Es wird eine weitere Anhörung geben, um die Anwendung des Rechts zu klären und festzustellen, ob eines der Opfer ein Interesse an den Bitcoin nachweisen kann."
Hintergrund: Was bisher geschah
Dieser Fall steht nicht isoliert im britischen Umgang mit Krypto-Vermögen. Bereits am 25.07.2026 berichtete aktien.news, dass die britische Steuerbehörde HMRC mehr als 8 Millionen Britische Pfund durch Vergleiche mit Kryptowährungs-Investoren zurückgefordert hatte – drei Jahre nach dem Start eines gezielten Vorgehens gegen Krypto-Steuerhinterziehung. 502 Krypto-Investoren hatten in den letzten zwei Steuerjahren Offenlegungsvereinbarungen mit der Behörde getroffen. Das zeigt: Großbritannien verfolgt Krypto-Vermögen auf mehreren rechtlichen Ebenen konsequent.
Die Beschlagnahmung der 61.000 Bitcoin durch die Metropolitan Police war bereits zum Zeitpunkt ihrer Durchführung ein historischer Vorgang – die weltweit größte bestätigte Krypto-Beschlagnahmung durch Strafverfolgungsbehörden. Seither ist der Bitcoin-Kurs erheblich gestiegen, was den Wert des Bestands und damit den Streitwert massiv erhöht hat.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger, die in Bitcoin oder andere Kryptowährungen investiert sind, verdeutlicht dieser Fall mehrere wichtige Aspekte. Erstens zeigt er, dass staatliche Behörden beschlagnahmte Krypto-Vermögen aktiv einziehen und behalten wollen – und dass der gestiegene Marktwert dabei eine zentrale Rolle spielt. Das britische Finanzministerium könnte von einem erheblichen Windfall-Profit profitieren, wenn der Bestand vollständig eingezogen wird.
Zweitens illustriert der Fall die Komplexität grenzüberschreitender Krypto-Rechtsstreitigkeiten. Die Frage, welches nationale Recht auf digitale Vermögenswerte anzuwenden ist, ist rechtlich hochkomplex und noch nicht abschließend geklärt. Das Urteil des High Court setzt hier einen Präzedenzfall, der über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnte.
Die Stimmung unter den betroffenen Opfern ist verständlicherweise aufgewühlt. Ein Betrugsopfer in China kommentierte das Verfahren mit den Worten: „Es ist zum Rasen: Sie haben mit diesem Geld ein Vermögen gemacht, aber sie bieten uns nur mickrige Zinsen an. Wer wäre da nicht wütend?" Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gericht zuvor mitgeteilt, dass die Opfer über ein von China aus betriebenes Entschädigungssystem entschädigt werden könnten.
Ausblick
Das Verfahren ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Anwaltskanzlei Fieldfisher hat Berufung gegen das Urteil von Richter Turner angekündigt. Sollte die Berufung scheitern, wird der High Court Sachverständigengutachten zum chinesischen Recht einholen, um zu klären, ob einzelne Opfer ein rechtlich anerkanntes Interesse an den Bitcoin nachweisen können. Der CPS hat eine weitere Anhörung angekündigt, bei der die konkrete Anwendung des Rechts und mögliche Eigentumsansprüche der Opfer geprüft werden sollen.
Kurz erklärt
- Crown Prosecution Service (CPS): Die britische Staatsanwaltschaft, die im Namen der Krone Strafverfolgung betreibt und in diesem Fall die Interessen des Staates vertritt.
- Windfall-Profit: Ein unerwarteter, außerordentlicher Gewinn, der nicht durch eigene Leistung, sondern durch externe Umstände entsteht – hier der Kursanstieg der beschlagnahmten Bitcoin.
- Kollisionsrecht: Das Rechtsgebiet, das bestimmt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist – im Mittelpunkt dieses Urteils.
